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Praxiskommentar Kartellvergaberecht - Der 4. Teil des GWB und VgV; 2. Auflage 2014

2014

Oliver Hattig, (Hrsg.); Thomas Maibaum (Hrsg.); Hans-Werner Behrens; Ingeborg Diemon-Wies; Norbert Dippel; Katja Gnittke; Harald Hetman; Dr. Thomas Kirch; Johannes Ulrich Pöhlker; Dr. Stefan Rude; Maria Vavra; 

Der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt in den §§ 97 ff. die Grundlagen und Grundsätze des Vergaberechts, bestimmt dessen Adressaten und Anwendungsbereich und enthält als Kernstück das zweistufige Nachprüfungsverfahren, das eigene Rechtsschutzsystem des Vergaberechts. Ergänzt werden die Vorschriften des GWB durch die Vergabeverordnung (VgV). Konturen gewinnt das Kartellvergaberecht vor allem durch die Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen.

Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen eine ebenso fundierte wie praxisorientierte Erläuterung der §§ 97 ff. GWB. In einem separaten Abschnitt finden Sie die Kommentierung der Vergabeverordnung (VgV). Die Bearbeitung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung - aus der Praxis für die Praxis. Die Autoren legen bei der Kommentierung den Schwerpunkt auf eine verständliche und anschauliche Darstellung. Zahlreiche Anwendertipps und Beispiele machen den Praxiskommentar Kartellvergaberecht zu einer wertvollen Hilfe im täglichen Umgang mit dem Vergaberecht.

Für die 2. Auflage wurde das Werk im Hinblick auf Rechtsänderungen (GWB, VgV) aktualisiert. Insbesondere ist das Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit mit seinen gravierenden Änderungen eingearbeitet. Auch die Siebte Verordnung zur Änderung der VgV ist bereits berücksichtigt. Grundlage der Kommentierung ist die aktuelle Rechtsprechung , so zum Beispiel - für öffentliche Auftraggeber besonders wichtig - die Entscheidung des EuGH vom 13.06.2013 (Rs. C 386/11) zu interkommunalen Kooperationen oder die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vom 30.1.2013 (Verg 56/12) zu Inhouse-Vergaben. Bedeutsam für Bieter: die neueste Rechtsprechung zur Rügepflicht oder den Rechtsschutzmöglichkeiten bei unzulässigen De facto-Vergaben.

(Quelle: Auszug Bundesanzeiger Verlag, Shop)

Dr. Thomas Kirch