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Die HOAI 2013 verstehen und richtig anwenden, 3. überarb. Aufl. 2014
2014
Das Buch bietet einen praxisnahen Einstieg in die HOAI 2013 und fundierte Grundlagen zur Honorarermittlung für Architekten und Ingenieure. Ein Kurzkommentar jedes Paragrafen, Praxistipps zur Anwendung sowie Beispiele zur Abrechnung und zu speziellen Honorarermittlungstechniken festigen das Basiswissen und bieten eine verlässliche Hilfestellung für die Umsetzung im Arbeitsalltag. Die Autoren bieten sowohl rechtliche als auch fachtechnische Erläuterungen.
Der Inhalt
Inhaltsübersicht HOAI - Teil 1 Allgemeine Vorschriften - Teil 2 Flächenplanung: Abschnitt 1 Bauleitplanung, Abschnitt 2 Landschaftsplanung - Teil 3 Objektplanung: Abschnitt 1 Gebäude und raumbildende Ausbauten, Abschnitt 2 Freianlagen, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Abschnitt 4 Verkehrsanlagen - Teil 4 Fachplanung: Abschnitt 1 Tragwerksplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung - Teil 5 Überleitungs- und Schlussvorschriften - Anlagen 1 bis 14 zur HOAI - Anhang 1: Siemon Tabellen - Anhang 2: Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
Die Zielgruppe
Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure, Statiker, Generalplanungsgesellschaften, öffentliche Auftraggeber und Rechnungsprüfer privater Auftraggeber
Die Autoren
Dipl.-Ing. Klaus D. Siemon ist Architekt und Ingenieur sowie von der Industrie- und Handelskammer Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet Architektenleistungen und Honorare. Er ist Geschäftsführer der Siemon Sachverständige + Ingenieure GmbH (www.architektenhonorar.de), und war Gutachter im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zur Aktualisierung der Honorare bei der HOAI 2013. Darüber hinaus ist der Verfasser als Berater im Bereich Baukostensteuerung tätig.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Averhaus ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er leitet bei der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei Leinemann Partner Rechtsanwälte die Praxisgruppe zum Architekten- und Ingenieurrecht, die sich mit allen Fragen des Vergabe-, Vertrags-, Honorar- und Haftungsrechts der Architekten und Ingenieure befasst. Zudem ist Herr Dr. Averhaus seit Jahren als Referent, insbesondere zur HOAI und zum Architektenhonorarprozess, tätig.