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Das neue Bauvertragsrecht
2018
Das neue Bauvertragsrecht bringt neue Grundsätze, neue Verfahren, neue Regeln und neue Verträge mit sich. Fast alles wird anders. Die Praxis des neuen Rechts ab 2018 lässt erhebliche Unsicherheiten bei der Frage der Anordnung von Leistungsänderungen erwarten, ebenso hinsichtlich der Vergütung solcher vertraglicher Modifikationen. Bau-Anwälte werden sich künftig verstärkt vor Gericht sehen. Dafür bedarf es einer sicheren Orientierung – dieser Kommentar bietet sie.
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Prof. Dr. Ralf Leinemann
Dr. Amneh Abu Saris
Jochen Lüders
Armin Preussler
Dr. Marc Steffen