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Die Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei Honorarvereinbarung

2017

Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig und können dem Gegner gegenüber geltend gemacht werden. Das betrifft sowohl vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten wie auch Rechtsanwaltskosten, die durch die Rechtsvertretung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens entstanden sind.

Problematisch ist dabei jedoch, dass die Höhe der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten grundsätzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die darin enthaltenen vorgegebenen Gebührensätze geregelt und der Höhe nach beschränkt werden, insofern die Rechtsanwaltskanzlei und die Mandantin keine schriftliche Honorarvereinbarung über eine Abrechnung nach geleistetem Zeitaufwand abgeschlossen haben.

Den vollständigen Aufsatz als PDF finden Sie hier.

erschienen in: Monatsschrift des Deutschen Rechts (MBR) 2017, Heft 5, S. 245 bis 250

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