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1. HOAI 2021
Als Folge des viel diskutierten EuGH-Urteils vom 04.07.2019 hat die Bundesregierung die HOAI geändert. Die HOAI 2021 ist am 01.01.2021 in Kraft getreten und enthält keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr. Welche Möglichkeiten bietet sie? Was ist für Verträge und Abrechnungen in der Praxis zu beachten? Das Seminar gibt zu den wichtigsten Neuregelungen sowie zu Planungsnachträgen vertiefende Handlungsanleitungen für das Alltagsgeschäft. Zudem werden aktuelle Urteile und ihre Auswirkungen für die Praxis vorgestellt.
2. Planungsnachträge
Bei der Planungsvertiefung fallen häufig inhaltliche und terminliche Änderungen statt. Diese Einflüsse erfordern Anpassungen der vereinbarten Honorare und der Termine, um eine kostendeckende Vertragsabwicklung zu gewährleisten. Mit den neuen Regelungen der HOAI und des BGB (seit 2018) ergeben sich geänderte Anforderungen, aber auch geänderte Möglichkeiten, um effektiv zu Ergebnissen zu gelangen. Mit dem Seminar werden die wesentlichen neuen Chancen und Risiken aufgezeigt.
3. Aktuelle Rechtsprechung
Es werden aktuelle Gerichtsurteile zum Honorarrecht der Architekten und Ingenieure dargestellt.
Agenda
1. Die neue HOAI 2021
a) Gesetzliche Grundlage, Entfall der Mindest- und Höchstsätze und Anwendungsbereich
b) Grundlagen und Maßstäbe zur Honorarermittlung
c) Honorarvereinbarung und fiktives Basishonorar
g) Inkrafttreten und Übergangsregelung
h) Gesetzliche Änderungen außerhalb der HOAI
2. Planungsnachträge in der Praxis
a) Nachträge mit und ohne Anordnung
b) Nachtragsangebote richtig erstellen
c) Ansprüche sichern durch einstweilige Verfügung?
d) Verlängerte Planungs- und Überwachungszeit
e) Praktische Beispiele bei Planungsänderungen
aa) zeitlicher Ablauf bei Planungsnachträgen
bb) Auswirkungen von Nachträgen auf die anderen Beteiligten
cc) Varianten bei der Honorarermittlung zu Nachträgen
dd) Beispiel eines Ablaufs bei nicht erreichtem Einvernehmen
3. Aktuelle Rechtsprechung zum Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Referenten: Dr. Ralf Averhaus und Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon.
Technische Voraussetzungen:
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