Themen
- Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber:
- Prüfung der Verdingungsunterlagen, typische Fehler bei der LV-Erstellung, Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen
- Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung:
- Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten
- Auslegung des Leistungsverzeichnisses:
- Besondere Themen:
- Bistro-Entscheidung des BGH, Spekulationspreise; sittenwidriger Einheitspreis, Kalkulationstricks, Schadstoffrisiko, Baugrundrisiko
- Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch:
- Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?
- Geänderte und zusätzliche Leistungen:
- § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen, Regelungen zum neuen Anordnungsrecht und Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB
Ziel des Seminars
Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz vermeidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauvertragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschreibung zurückgehen.
Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.
Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier!