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Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung

Mittwoch 31.01.2024 von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Maritim proArte Hotel Berlin Outlook

+++ Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht. +++

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten sind ein Dauerbrenner und begleiten annähernd jede Baustelle. Nicht nur Management-Schwächen und falsche Budgets, sondern auch die Folgen des Ukraine-Kriegs sorgen für überschrittene Kostenschätzungen und nicht eingeplante Kostensteigerungen. Unsere drei Referenten Prof. Dr. Ralf Leinemann, Dr. Christian v. Ulmenstein und Armin Preussler betreuen laufend kritische Großprojekte im Verkehrswegebau, im Energie- und Industriebereich sowie im Hochbau. Nicht wenige davon werden erst vor Gerichten und Schiedsgerichten schlussverhandelt.

Ausgangspunkt der Probleme bei den Bauprojekten sind oft fehlerhafte Leistungsbeschreibungen. Manchmal ist das sogar Absicht, um in der Freigabephase niedriege Budgets zu suggerieren. Die häufigste Ursache ist jedoch eine defizitäre Projektvorbereitung, fehlende Baugrunderkundung, keine Klarheit über die Nutzung und unberücksichtigte Parallelprojekte. Hinzu kommen oft fehlende Planungskapazitäten, Änderungswünsche nach Vertragsschluss und eine zu kurze Planungszeit.

Dieses Seminar lotet die Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Ausführenden aus und untersucht die vertraglichen Möglichkeiten, mit den Schwierigkeiten umzugehen. Der Einstieg erfolgt über das Vergaberecht: Wie geht man mit erkennbaren Defiziten der Ausschreibung in der Angebotsphase um? Mit dem Vertragsschluss wird das Problem dann konkret: Fehler und Lücken in den Vertragsunterlagen kosten jetzt Geld und es fragt sich, wer zu zahlen hat.

Sind spekulative Preise von Bietern zulässig? Wie werden Preise fortgeschrieben? Gibt es Aufklärungspflichten von Bietern und was sind die Folgen? Und wie legt man eine Leistungsbeschreibung aus? Nach Vertragsschluss geht es um die Berechnung der Mehrkosten: nach Urkalkulation oder anhand der tatsächlich erforderlichen Kosten? Fast jährlich kommen hier neue Gerichtsentscheidungen, noch immer ist der Einfluss des neuen BGB-Bauvertragsrechts von 2018 nicht sicher greifbar. Ungewiss ist auch noch immer, welche Möglichkeiten des Auftragnehmers zur Leistungsverweigerung bestehen, wenn keine befriedigenden Einigungen erzielbar sind.

Und schließlich, nach allen Fehlerkorrekturen und Nachträgen in Korrektur falscher Ausschreibungen ist zu klären, wie sich die zusätzliche Bauzeit ermittelt und wie man die Kosten dafür berechnet. Zudem hat der BGH die Anwendung von § 642 BGB stark eingeschränkt – geht jetzt wieder alles über den Behinderungsschadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B? Hier sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu erörtern und für die Praxis anwendbar zu machen.

In dem Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über den rechtlichen Meinungsstand anhand der aktuellen Rechtsprechung zu diesen Themen. Gemeinsam diskutieren wir auch künftige Handlungsstrategien und zu erwartende Entwicklungen, gerade auch im Hinblick auf die aktuelle schwere Krise im Bereich der Projektentwickler im Wohnungs- und Bürobau.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle, die im Bauwesen etwas bewegen: technische Führungskräfte, ProjektleiterInnen, Bereichs- und NiederlassungsleiterInnen von Bauunternehmen und Bauherren, KalkulatorInnen, Claims-Manager, GutachterInnen, RichterInnen, juristische BeraterInnen, und alle, die im Bauwesen mit der Bewältigung von Mehrkosten befasst sind.

Themen des Seminars

  1. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung bei Angebotsbearbeitung: Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten bei verschiedenen Vertragstypen.
  2. Auslegung des Leistungsverzeichnisses: u. a. Baugrund-,Termin- und Genehmigungsrisiko.
  3. Besondere Themen: Spekulationspreise aus vergaberechtlicher und bauvertraglicher Perspektive, Schadstoff- und Baugrundrisiko, Anforderungen an die Leistungsbeschreibung.
  4.  Geänderte und zusätzliche Leistungen: § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Vergleich zu §§ 650b/c BGB (was gilt jetzt?), Abrechnung von Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Umgang mit Preissteigerungen infolge Ukraine-Krieg, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen, Möglichkeiten der Einstellung der Arbeiten bei fehlender Nachtragsbeauftragung; kalkulative Preisfortschreibung versus tatsächlich erforderliche Kosten.
  5. Aus aktuellem Anlass: Sicherung von Zahlungsansprüchen aus Nachträgen.
  6. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch: Wie erzeugt man Mehrforderungen aus gestörtem Bauablauf und verlängerter Bauzeit und wie wehrt man sie ab? Umgang mit den Grundsatzurteilen des BGH zu 642 BGB vom 26.10.2017 und vom 30.01.2020.

Im Preis von EUR 399,00  zzgl. ges. MwSt. inbegriffen ist pro TeilnehmerIn ein Exemplar der 8. Auflage des von Leinemann herausgegebenen VOB/B-Kommentars, der am 15. Dezember 2023 erscheint (Buchhandelspreis 189 €), sowie ein Mittagessen im Hotelrestaurant und Kaffeepausen inklusive Snacks.

Ihre Referenten von LEINEMANN PARTNER:

Prof. Dr. Ralf Leinemann, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Berlin

Dr. Christian v. Ulmenstein, Fachanwalt für Vergaberecht, Berlin

Armin Preussler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Berlin

+++ Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht. +++

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Kontakt

Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development