Ziel des Seminars
Das Vergaberecht ist in den letzten Jahren immer umfangreicher und komplizierter geworden und hat durch seine umfassende Reform im Oberschwellenbereich sowie die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für den Unterschwellenbereich ein neues Gesicht bekommen. Auch die VOB/A wurde in diesem Jahr renoviert. Dabei zeigt sich jedoch, dass es nach wie vor dieselben kritischen Punkte sind, die eine reibungslose Vergabe bzw. eine erfolgreiche Bewerbung gefährden.
Ziel des Seminars ist es, diese "Dauerbrenner" aus vergaberechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu beleuchten. Das Bewusstsein für Fallstricke wird geschärft und die gebotenen rechtssicheren Vorgehensweisen werden aufgezeigt. Dabei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Problemstellungen mit aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung darzustellen. Dem Referenten ist hierbei ein Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig.
Themen
- Überblick über die aktuellen Grundlagen des Vergaberechts
- Kurzer Abriss über die gesetzliche Struktur des Vergaberechts, GWB, VgV, UVgO und die neue VOB/A
- Landesvergabegesetze: Jedes Bundesland regelt Vergaberecht unterschiedlich
- Die eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung
- Unklarheiten und Lücken vermeiden, Berichtigung von Fehlern im laufenden Vergabeverfahren
- Müssen Bieter auf Fehler im LV hinweisen?
- Produktneutrale Ausschreibung, Benennung von Leitfabrikaten und "vergleichbaren" Produkten
- Ausschluss von abweichenden Angeboten oftmals unzulässig (BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17)
- Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Welche Kriterien sind mit welcher Gewichtung angemessen?
- Neue Freiheiten bei "soften" Zuschlagskriterien
- Die einheitliche europäische Eigenerklärung: Fluch oder Segen?
- Das ewige Kreuz mit der losweisen Vergabe
- Wann müssen Beschaffungen in Lose aufgeteilt werden?
- Wie bestimme ich Fachlose richtig?
- Ist eine Vergabe an einen Generalplaner oder Generalunternehmer überhaupt möglich?
- Die Grenzen der Spekulation
- Dürfen Bieter noch spekulieren? Der BGH (Urteil vom 19.06.2018 - X ZR 100/16) zeigt hier neue Grenzen auf
- Rahmenvereinbarungen
- Ökonomische Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte durch Rahmenvereinbarungen
- Bei welchen Vergaben sind Rahmenvereinbarungen sinnvoll?
- Werden Rahmenvereinbarungen nach dem EuGH (Urteil vom 19.12.2018 - Rs. C-216/17) weniger attraktiv?
- Wenn mehrere Unternehmen zusammen anbieten
- Welche Besonderheiten sind bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmern zu beachten?
- Wann kann der Einsatz von Nachunternehmern verboten werden (Berücksichtigung von EuGH, Urteil vom 27.11.2019 - Rs. C-402/18 und EuGH, Urteil vom 26.09.2019 - Rs. C-63/18)?
- Wie geht man mit Newcomern und den verschärften Anforderungen an Eignungsleihe um?
- Behebung von Fehlern und Unklarheiten im laufenden Vergabeverfahren
- Möglichkeiten und Grenzen, Anpassung der Leistungsbeschreibung auch nach Angebotsöffnung? Korrektur der Eignungs- und Zuschlagskriterien?
- Neue Regeln für das Nachfordern fehlender Unterlagen
- Wann bietet sich die „Flucht in die Aufhebung“ an?
- Wann müssen laufende Verträge neu ausgeschrieben werden?
- Welche Vertragsänderungen führen zur Ausschreibungspflicht
- Ausnahmen: Kein Vergaberecht trotz wesentlicher Änderungen
- Wann können Verträge verlängert werden (Berücksichtigung von EuGH, Urteil vom 18.09.2019 - Rs. C-526/17)
- Eskalationsstufen im Vergabeverfahren beherrschen
- Von der Bieterfrage über die Rüge zum Nachprüfungsverfahren: Risiko und Chancen von Rüge und Nachprüfungsverfahren
- Richtige Reaktion von Auftraggeber und Bieter bei Meinungsverschiedenheiten im laufenden Vergabeverfahren
- Schadensersatz auch ohne vorherige Rüge oder Nachprüfungsverfahren (BGH, Urteil vom 17.09.2019 - X ZR 124/189)
Nachweise/Zertifikate
Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).