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Bauzeitenwende – Bezahlt künftig das Unternehmen die bauzeitlichen Mehrkosten aus Störungen?

Dienstag 03.06.2025 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in dbb forum Berlin Outlook

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie in gemeinsamer Initiative mit der Hochschule Bochum herzlich zu unserer Tagung „Bauzeitenwende – Bezahlt künftig das Unternehmen die bauzeitlichen Mehrkosten aus Störungen?“ ein, die am Dienstag, den 3. Juni 2025, von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr im dbb forum, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, stattfinden wird.

Bauprojekte werden zunehmend durch Störungen, Verzögerungen und Preissteigerungen belastet. Daraus resultierende bauzeitliche Mehrkosten und deren rechtliche Einordnung stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen – Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen. Denn die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sorgt für Unsicherheiten bei bauzeitlichen Ansprüchen – vielfach fehlt eine klare Anspruchsgrundlage, selbst bei erheblichen Mehrkosten infolge von Bauablaufstörungen oder Verzögerungen.

Unsere Fachtagung greift diese Entwicklungen auf und beleuchtet die Anforderungen an die Geltendmachung bauzeitlicher Ansprüche allgemein, was sich durch die obergerichtlichen Urteile geändert hat, was aktuell gilt und welche Lösungsmöglichkeiten gesehen werden.  Die ReferentInnen stellen sich schließlich im Rahmen einer Podiumsdiskussion unter der Leitung von Prof. Dr. Ralf Leinemann einer kritischen Diskussion.

Im Fokus stehen Fragen wie:

    • Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung heute an die Darlegung von bauzeitlichen Mehrkosten?
    • In welchen Fallkonstellationen bestehen gangbare Wege – und wo stößt man derzeit auf unüberwindbare Hürden?
    • Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für die Vertragspraxis und Projektabwicklung?

Dabei beleuchten wir die unterschiedlichen Perspektiven aus Praxis und Theorie: Richter, Unternehmer, Ingenieure und Rechtsanwälte beleuchten das Thema aus ihrer jeweiligen Sicht – fundiert, praxisnah und lösungsorientiert.

Neben der Analyse aktueller Urteile und juristischer Grundlagen werden auch mögliche Lösungsansätze aufgezeigt, um Konflikte frühzeitig zu vermeiden und Bauprojekte wieder auf Kurs zu bringen.

Programm

09.00 Uhr bis 10.00 Uhr – Die Geltendmachung bauzeitlicher Ansprüche aus der Unternehmersicht – echte Mehrkosten und Hürden bei deren Durchsetzung Thomas Echterhoff, Geschäftsführender Gesellschafter Echterhoff Holding GmbH

10.00 Uhr bis 10.30 Uhr – Der Stand der aktuellen Rechtsprechung zu bauzeitlichen Ansprüchen Dr. Marc Steffen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann Partner Rechtsanwälte

10.30 Uhr bis 11.00 Uhr – Kaffeepause

11.00 Uhr bis 12.00 Uhr Darlegungsanforderungen bei bauzeitlichen Mehrkosten – Richterliche Perspektiven zur Anspruchsgrundlage bei Bauablaufstörungen -  Julia Flockermann, LL.M. (Fordham, NY), Vorsitzende Richterin am Landgericht Berlin II, 8. Zivilkammer (Baukammer) und 9. Zivilkammer (Internationale Kammer/Commercial Chamber)

12.00 Uhr bis 13.00 Uhr – Mittagessen

13.00 Uhr bis 14.00 Uhr – Aus dem Takt – Bauablaufstörungen aus baubetrieblicher Sicht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage – Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, Professor an der Hochschule Bochum, Institut für Baubetrieb und Bauverfahrenstechnik, Fachbereich Bau- und Umweltingenieurwesen sowie KKP Beratende Ingenieure PartGmbB

14.00 Uhr bis 14.30 Uhr – Kaffeepause

14.30 Uhr bis 15.30 Uhr – Wege aus der Krise – Rechtliche und vertragliche Lösungsansätze – Jochen Lüders, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Leinemann Partner Rechtsanwälte

15.30 Uhr bis 16.30 Uhr – Podiumsdiskussion der ReferentInnen unter Moderation von Prof. Dr. Ralf Leinemann, Leinemann Partner Rechtsanwälte

16.30 Uhr bis 18.00 Uhr – Get Together und Ausklang

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle, die im Bauwesen etwas bewegen: Geschäftsführungen von Bauunternehmen, BauleiterInnen, ProjektleiterInnen und technische LeiterInnen; ProjektentwicklerInnen und BauherrenvertreterInnen; PlanerInnen, ArchitektInnen und IngenieurInnen; Projektsteuerungs- und Controllingteams; MitarbeiterInnen aus Bauverwaltungen und kommunalen Bauämtern; MediatorInnen und SchlichterInnen im Baubereich; GutachterInnen für Bauablaufstörungen; Verantwortliche für Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement; RichterInnen mit Schwerpunkt Bau- oder Zivilsachen; JustiziarInnen in Bauunternehmen oder bei öffentlichen Auftraggebern; ReferentInnen in Rechtsabteilungen und alle, die mit der Umsetzung von Bauvorhaben befasst sind.

Preis

Der Preis pro TeilnehmerIn beträgt 399,00 Euro zzgl. ges. MwSt. (Hinweis: für RichterInnen entfällt die Teilnahmegebühr. Bitte setzen Sie in diesem Fall ein Kreuz im Auswahlfeld am Ende der Seite).

Im Preis inbegriffen ist ein Mittagessen und Kaffeepausen inklusive Snacks.

Um Zusagen bitten wir bis spätestens Freitag, den 23.05.2025. Es gilt das Prinzip „First come, first serve“.

Wir laden Sie herzlich ein, mit uns ins Gespräch zu kommen, Einblicke zu gewinnen und gemeinsam über Wege aus der Baukrise zu diskutieren.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Leinemann Partner Rechtsanwälte

 

 

Thomas Echterhoff Thomas Echterhoff
Julia Flockermann, LL.M. Julia Flockermann, LL.M. ©Annette Koroll
Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch

Anmeldung

Hiermit melde ich folgende Person(en) zur Veranstaltung "Bauzeitenwende – Bezahlt künftig das Unternehmen die bauzeitlichen Mehrkosten aus Störungen?" am 03.06.2025 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in dbb forum Berlin an:
Der Preis pro Teilnehmer beträgt 399,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Für RichterInnen entfällt die Teilnahmegebühr. Bitte setzen Sie in diesem Fall ein Kreuz im Auswahlfeld am Ende der Seite

Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmegebühr wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt und ist spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn zahlbar. Bei Rücktritt bis zwei Wochen vor Seminarbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro zzgl. ges. MwSt., bis zu einer Woche vor Seminarbeginn wird die halbe Teilnahmegebühr erhoben. Bei späterer Abmeldung ist die gesamte Gebühr zu entrichten. Ersatzteilnehmer können ohne Mehrkosten gestellt werden.

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Caroline Scheller

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development