+++ Diese Veranstaltung ist bereits ausgebucht. Gerne können Sie sich auf unsere Warteliste setzen lassen: hamburg@leinemann-partner.de +++
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der hohen Nachfrage zu unserem Arbeitskreis Baurecht am 12.12.2024, bieten wir den Arbeitskreis im Januar noch einmal zu demselben Thema an.
Die Wiederholungsveranstaltung findet am
Donnerstag, den 30.01.2025, um 18:00 Uhr
in unserem Hause Ballindamm 7, 3. Stock, 20095 Hamburg statt.
„Wichtige aktuelle Rechtsprechung zum gestörtem Bauablauf
BGH, Urteil vom 19.09.2024 - VII ZR 10/24
Übergabe angepasster Bauablaufpläne ist keine Bauzeitanordnung!“
Mit diesem Urteil hat der BGH wichtige Fragen zu Bauzeitansprüchen entscheiden. Unter anderem stellt die Übergabe angepasster Bauablaufpläne keine Bauzeitanordnung dar. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Geltendmachung und Durchsetzung von Bauzeitnachträgen. Wir werden das Urteil und die Einzelheiten zu den vom BGH entschiedenen Anspruchsgrundlagen zur Geltendmachung von Bauzeitnachträgen vorstellen. Im Anschluss daran wollen wir mit Ihnen folgende Konsequenzen aus diesem Urteil erörtern:
- Die Anwendbarkeit von Vergütungsansprüchen nach § 2 Abs. 5/6 VOB/B bzw. § 650 b/c BGB wird bei Bauablaufstörungen stark eingeschränkt.
- Oft verbleibt nur der Weg über den – unattraktiven – Entschädigungsanspruch nach 642 BGB
- Darstellung der rechtssicheren Möglichkeiten nach dieser Entscheidung im Umgang mit Bauablaufstörungen
Wir werden hierzu sämtliche rechtlichen Fragen beantworten, das weitere zukünftige Vorgehen skizzieren und mit Ihnen diskutieren.
Selbstverständlich stehen ein kleiner Imbiss und kühle Getränke wie immer im Anschluss an den Arbeitskreis bereit.
Referenten:
Rasmus Gersch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Thomas Hildebrandt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht
Bitte teilen Sie uns bis zum 16.01.2025 per E-Mail an hamburg@leinemann-partner.de mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen.
Bei Rückfragen können Sie uns gerne auch telefonisch unter 040 – 46 89 92 – 0 kontaktieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihre
Leinemann Partner Rechtsanwälte