Leinemann Partner Hamburg beraten baubegleitend die Dach-Arge Schiffsschleusentor Wilhelmshaven, bestehend aus der Hermann GmbH Maschinenbautechnologie und der Muehlhan Deutschland GmbH, bei der Sanierung eines Tores der Großen Seeschleuse Wilhelmshaven. Die Große Seeschleuse Wilhelmshaven ist die größte Seeschleuse Deutschlands und war nach ihrer Errichtung zwischen 1936–1945 bzw. 1957–1964 die ehemals zweitgrößte Schleuse der Welt.
Die Doppelschleuse verbindet die Innenjade über den Neuen Vorhafen mit den inneren Hafenbereichen in Wilhelmshaven und dem Ems-Jade-Kanal. Die Tore der Seeschleuse sollen nicht – wie ursprünglich geplant – repariert und instandgesetzt werden, sondern werden jetzt vollständig erneuert. Dies hat den Vorteil, dass die Tore einige Jahre früher fertig werden und wertvolle Zeit gespart wird.
Die vom Wasserstraßen-Neubauamt Hannover in Auftrag gegebenen Leistungen der Dach-Arge Schiffsschleusentor Wilhelmshaven umfassen die komplette Einrüstung und Erneuerung des Korrosionsschutzes sowie des vollständigen „Innenlebens“ eines Tores mit den Maßen 60 x 20 x 10 Meter und sind hochkomplex. Dabei wird das Schleusentor erhöht und somit an die neuen Maßgaben des Hochwasserschutzes angepasst. Außerdem werden verschiedene neue Stahlkonstruktionen, wie z. B. Laufstege, Bühnen, Schütze, Oberwagen, Pumpen- und Antriebsräume montiert sowie eine komplette neue Anlagentechnik, bestehend aus der Flut- und Lenzanlage, dem Hydrauliksystem als auch der kompletten E- + MSR-Technik, ausgeführt. Die Dach-Arge Schiffsschleusentor Wilhelmshaven und insbesondere die Hermann GmbH Maschinenbautechnologie aus der Oberpfalz verfügt dabei über langjährige Erfahrungen, die sie beispielsweise bei der Sanierung der Kaiserschleuse Bremerhaven und dem Neubau des Sturmflutsperrwerks Greifswald sammeln konnte. Die im Vorfeld erforderlichen Entschichtungsarbeiten der kontaminierten Altbeschichtung des Schleusentores sowie die noch herzustellende Neubeschichtung des ertüchtigten Schleusentores erfolgt/e durch die Muehlhan Deutschland GmbH, die derartig anspruchsvolle Aufgaben weltweit erfolgreich umsetzt.
Dennoch ergeben sich bei derartig komplexen Leistungen und dem Bauen im Bestand immer wieder Rechtsfragen bei der Auslegung des Leistungssolls, zusätzlichen und geänderten Leistungen, einem immer wieder anzupassenden Bauablauf aufgrund von Verzögerungen, witterungsbedingter Einflüsse, Mehrleistungen und nicht zuletzt durch Komplikationen aufgrund der Corona-Pandemie. Hierbei unterstützt das Team von Leinemann Partner Hamburg unter der Federführung von Thomas Hildebrandt und Rasmus Gersch. Ein parallel zur Ausführung der Leistungen eingeleitetes Verfahren nach § 18 Abs. 2 VOB/B vor der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Hannover hilft bei der Aufarbeitung und Streitlösung der vielfältigen Nachtragsbeauftragungen, was auch der sachlich-kompetenten Leitung des Verfahrens durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Hannover) geschuldet ist.