Die Stadt Königswinter, am Fuße des malerischen Siebengebirges mit dem berühmten Drachenfels, suchte einen Betreiber für einen Kindergarten, den sie errichten wollte. Sie brachte daher im Jahre 2020 ein europaweites Verfahren in Gang, um diesen Auftrag zu vergeben. Dabei ging es um ein Volumen von mehreren Millionen Euro.
Im Zuge des Verfahrens bewarb sich auch der Verein »Kleiner Drache e.V.«, eine Elterninitiative, die bereits erfolgreich einen Kindergarten in Königswinter betreibt. Mit Erstaunen mussten die im Kleinen Drachen engagierten Eltern im Sommer 2020 erfahren, dass der Auftrag zum Betrieb des Kindergartens an einen deutlich größeren Wettbewerber erteilt worden war. Obwohl im Vergaberecht vorgeschrieben, hatte die Stadt Königswinter den Kleinen Drachen nicht ordnungsgemäß über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert. Zudem hatte die Stadt Königswinter das Angebot der Elterninitiative nicht vollständig bei der Wertung berücksichtigt – was auf eine verwaltungsinterne »Panne« geschoben wurde. Die darüber sehr irritierten Eltern beauftragten daraufhin das Kölner Leinemann-Büro und zogen mit ihrem Verein als antragstellender Bieter vor die Vergabekammer Rheinland.
Mit Erfolg: Die Kammer gab dem Nachprüfungsantrag statt und erklärte den bereits geschlossenen Vertrag mit dem Wettbewerber für unwirksam. Damit war der Weg frei für eine neue Ausschreibung, die die Stadt Königswinter Ende des Jahres 2020 startete.
Leinemann Partner begleiteten den Kleinen Drachen nun von Anfang an bei der aufwendigen Erstellung des Angebots. Die Bieter mussten zahlreiche Konzepte erarbeiten, in denen die künftige Arbeit im Kindergarten dargestellt wurde. Diese Konzepte wurden von der Stadt auf ihre Qualität hin bewertet. Dabei gab es allerdings Streit um ein Zuschlagskriterium, das vorsah, die schlichte Anzahl der von einem Bieter bereits betriebenen Kindergärten positiv zu bewerten. Damit wurden größere Bieter in unzulässiger Weise bevorzugt. Der Kleine Drache zog daher mit Leinemann Partner erneut vor die Vergabekammer, um die Rechtmäßigkeit der Vergabe prüfen zu lassen.
Während dieses Nachprüfungsverfahrens stellte sich heraus, dass die Verantwortlichen des Kleinen Drachen – ungeachtet des vorgenannten Kriteriums – das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt hatten. Der finanziell gut aufgestellte Kleine Drache hatte nämlich nicht nur auf die Erstattung des Trägeranteils durch die Stadt verzichtet, sondern auch überzeugende Konzepte vorgelegt.
Am Ende blieb der Stadt Königswinter nichts anderes übrig, als das Drachenangebot als das preislich und qualitativ beste unter mehreren Bewerbern zu bewerten und der Elterninitiative den Auftrag zu erteilen. Michael Koll, Vorsitzender des Kleiner Drache e.V., dankt Leinemann Partner: »Unter den gegebenen Verfahrensbedingungen zum Erfolg zu kommen war alles andere als einfach. Umso wichtiger war es, auf die kompetente Beratung vertrauen zu können.«