Im aktuellen Bestandsbau arbeiten mehr als 800 Beschäftigte in drei Fachkliniken und Instituten für die Gesundheitsversorgung von über 1.000.000 Menschen im Großraum Dresden und Ostsachsen zusammen. Für diese Aufgabe verfügt das Herzzentrum, eine hundertprozentige Tochter der Sana Kliniken AG, über 220 Betten. Die Erfahrungen und Herausforderungen der letzten Jahre – insbesondere im Hinblick auf die Coronapandemie – haben gezeigt, dass etwaige Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen der Bestandsimmobilie am gegenwärtigen Standort aufgrund von baulichen Zwängen entweder nicht sinnvoll umsetzbar sind oder schlicht die gesteigerten Anforderungen der Verantwortlichen nicht in vollem Umfang zu erfüllen vermögen. Zudem würden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an dem Bestandsgebäude den laufenden Betrieb erheblich beeinträchtigen. Beispielsweise wären temporäre Bereichsschließungen aufgrund anhaltender Bauarbeiten unumgänglich. Zudem käme es zu eingeschränkten Zugangs- und vor allem Behandlungsmöglichkeiten für die PatientInnen. Bereichsschließungen im Falle des Umbaus und/oder der Sanierung des Bestands würden also ungewollte, massive Störungen der über Jahre etablierten Funktionsabläufe nach sich ziehen.
Ausgehend von diesen Überlegungen und Entwicklungsprognosen bis 2030 hat sich die Sana Kliniken AG dafür entschieden, einen Neubau für das Herzzentrum zu errichten. Um die Projektierung des Neubaus kümmert sich die Sana Immobilien Service GmbH (SIS). Bestärkt wurde diese Entscheidung durch die Erkenntnisse aus der Coronapandemie. Während der pandemischen Krisensituation sind die Nachteile des Bestandsbaus besonders deutlich geworden. Der Grundriss der Klinik entspricht nicht mehr den Maßgaben eines modernen Krankenhauses. Seit Errichtung des Gebäudes Mitte der 90er-Jahre hat sich die Herzmedizin extrem weiterentwickelt und die MitarbeiterInnenzahl des Herzzentrums Dresden nahezu verdoppelt. Die Kapazitätsgrenze ist lange erreicht. Sinnvoll zusammenhängende Strukturen wie eine ebenerdige Anfahrt des Rettungsdienstes und eine direkt dort stattfindende Versorgung der NotfallpatientInnen ist unmöglich. Gleiches gilt für die immer wichtiger werdende bildgebende Diagnostik (MRT/CT). All diese Laufwege kosten Zeit und damit zum einen eventuell Gesundheit und zum anderen Geld. Denn durch die Gegend laufende MitarbeiterInnen können ihrer eigentlichen Aufgabe kaum nachkommen: der Versorgung der PatientInnen. Hinzu kommt, dass Herz-Kreislauf-Erkrankungen aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren stark zunehmen werden. Das abzusehende Versorgungsaufkommen ist im Bestandsbau nicht adäquat zu leisten. Vor diesem Hintergrund war für die Verantwortlichen die Entscheidung für den Neubau des Herzzentrums in der sächsischen Landeshauptstadt eine leichte.
Die Sana Kliniken AG beauftragte ein Berliner Leinemann-Team – bestehend aus Eva-Dorothee Leinemann, Marco Michael Hohensee und Marisa-Therese Golz – mit der vergaberechtlichen Beratung und Durchführung des Vergabeverfahrens für den Neubau des Herzzentrums. Eine öffentliche Ausschreibung war in diesem Fall für den Auftraggeber aufgrund der Regelung des § 99 Nr. 4 GWB verpflichtend, da die Gesamtkosten des Vorhabens zu mehr als 50 Prozent durch Fördermittel subventioniert werden.
Auf Empfehlung der beratenden AnwältInnen entschied sich der Auftraggeber gegen eine Aufteilung der Planungsleistungen in einzelne Lose, sodass schließlich die Beschaffung von Generalplanungsleistungen ausgeschrieben wurde.
Der Vorteil der Beauftragung eines Generalplaners gegenüber der Aufteilung in einzelne (Planungs-)Lose besteht in der Bündelung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Der Generalplaner steht als zentraler Ansprechpartner auf der Planerseite zur Verfügung und ist dabei für die Koordinierung und Verzahnung aller Gewerke allein zuständig. Er wird also mit der Erbringung aller erforderlichen Architekten-, Ingenieur-, Sachverständigen- und Beratungsleistungen beauftragt, um auf diese Weise eine nahezu schnittstellenfreie, alle Fachbereiche übergreifende und integrierende Gesamtplanung sicherzustellen. Infolgedessen minimiert sich der Koordinations- und Betreuungsaufwand aufseiten des Bauherrn, was insbesondere bei größeren Vorhaben für eine erhebliche Entlastung sorgen kann.
Nach umfassender Evaluierung der Ziele des Auftraggebers sowie der einzelnen Charakteristika des geplanten Projekts empfahl das Berliner Leinemann-Team, die zu vergebenden Generalplanungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV auszuschreiben. Sinnvoll ist diese Verfahrensart immer dann, wenn etwa eine Leistung nicht erschöpfend bis ins letzte Detail beschrieben werden kann, aber auch dann, wenn wirtschaftliche Gründe des Auftragge-bers für eine Verhandlung im Zuge eines Verhandlungsverfahrens sprechen.
Die Komplexität des Vorhabens erforderte insgesamt zwei Verhandlungsrunden mit den vier Bietern, die sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für die Angebotsphase qualifiziert hatten. Die gut durchdachten, qualitativ hochwertigen Konzepte und Präsentationen der Bieter machten es dem Auftraggeber nicht leicht, eine Zuschlagsentscheidung zu treffen. Doch letzten Endes konnte sich der Bieter Sander.Hofrichter Architekten GmbH gegen die anderen Mitbieter durchsetzen und erhielt sodann den Zuschlag auf sein Angebot.
Im Ergebnis verlief das vom Leinemann-Team durchgeführte Vergabeverfahren von der Bekanntmachung im Januar 2023 bis zur Zuschlagserteilung im August 2023 ohne Komplikationen. Ermöglicht wurde das durch die enge Zusammenarbeit mit dem engagierten Auftraggeber, der stets umfassenden fachlichen Input liefern konnte, sodass zusammen mit der großen juristischen Expertise der beratenden AnwältInnen ein reibungsloses Vergabeverfahren umgesetzt wurde.