Die Einführung und Festlegung der konkreten Bedingungen der Bezahlkarte fällt jedoch in den Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer. Diese haben sich zunächst auf Mindeststandards verständigt. Danach soll die zur Verfügung gestellte Summe nur im Inland ausgegeben und z. B. nicht für Schlepper oder allgemein für Überweisungen in das Herkunftsland genutzt werden können. Weitere Details, etwa wie viel Geld in einem
bestimmten Zeitraum mit der Bezahlkarte in bar abgehoben werden kann oder ob die Möglichkeit zur Durchführung von Onlinekäufen eingeschränkt wird, sind allerdings den zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer überlassen und sollen nach den individuellen Bedürfnissen sowie Umständen vor Ort festgelegt werden. Zur Einführung der Bezahlkarte und eines damit verbundenen Bezahlkartensystems hatten die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen im März dieses Jahres gemeinsam ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gestartet.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern ging ähnlich wie Bayern, wo bereits zu Beginn des Jahres 2024 eine Bezahlkarte eingeführt werden konnte, einen eigenen Weg in Form eines eigenständigen offenen EU-weiten
Vergabeverfahrens. Einer der beteiligten Bieter in beiden Verfahren
war das niederländische Unternehmen Yoursafe B.V. Yoursafe ist ein E-Geld-Institut mit Sitz in Amsterdam und hat nach einem gewonnenen Vergabeverfahren der »Centraal Orgaan opvang asielzoekers« (COA),
der niederländischen Behörde für die Aufnahme von Asylbewerbern, bereits 2023 in den Niederlanden die Bezahlkarte eingeführt. Oliver Schoofs (Partner), Mark von Dahlen (Salary Partner) und Marvin Krämer (Associate) vom Düsseldorfer Standort von Leinemann Partner berieten Yoursafe sowohl im Rahmen des Vergabeverfahrens der 14 Bundesländer als auch bei dem Vergabeverfahrenin Mecklenburg-Vorpommern. Neben der Einhaltung
der vergaberechtlichen Verfahrensvorschriften unterstützten Leinemann Partner Yoursafe bei der umfangreichen Darlegung der Eignung, der Erstellung der Angebote sowie bei übersetzungsspezifischen Anfragen.
Nachdem Yoursafe im Verhandlungsverfahren der 14 Bundesländer den Zuschlag aufgrund einer fragwürdigen Begründung nicht erhalten sollte, leiteten Leinemann Partner für Yoursafe ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Baden-Württemberg ein. Auch die anderen unterlegenen Bieter wehrten sich allesamt gegen die Vergabeentscheidung. Der Nachprüfungsantrag von Yoursafe sowie sämtliche weiteren Anträge wurden jedoch von der Vergabekammer Baden-Württemberg zurückgewiesen. Trotz grundsätzlich weiterhin bestehender Bedenken entschied sich Yoursafe schließlich dazu, nicht weiter gegen die
Entscheidung vorzugehen. Ein anderer unterlegener Bieter hat jedoch sofortige Beschwerde vor dem OLG Karlsruhe eingelegt. Das OLG hat zwar noch nicht über die Beschwerde selbst entschieden, aufgrund einer höheren Gewichtung des Interesses der Allgemeinheit aber jedenfalls beschlossen, dass die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer nicht verlängert wird. Den Bundesländern war dadurch zumindest erlaubt, Ende September den Zuschlag an den Bestbieter zu erteilen. Im Vergabeverfahren des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatte Yoursafe hingegen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Auch in diesem Verfahren leitete jedoch ein unterlegener Bieter ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern ein. Mit Unterstützung von Leinemann Partner wurde der Nachprüfungsantrag jedoch schließlich zurückgewiesen, sodass anschließend Yoursafe Ende August der Zuschlag zur Einführung eines Bezahlkartensystems in Mecklenburg-Vorpommern erteilt werden konnte.
Durch die Beratung von Leinemann wird gewährleistet, dass Yoursafe sein Netzwerk von Bezahlkartensystemen innerhalb von Europa weiter ausbauen kann und dabei mit Deutschland fortan in einem der zentralen Staaten der EU vertreten ist.