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Planungs- & Umweltrecht
Öffentliches Baurecht umfasst planungs- und genehmigungsrechtliche Fragestellungen. Bevor Städtebau Gestalt annehmen kann, bedarf es einer ausgewogenen Planung auf kommunaler Ebene. Neben dem Flächennutzungsplan entwickeln Kommunen verbindliche Bauleitpläne, die die Bebauungsstruktur in bestimmten Gebieten vorgeben. Dabei sind sie eingebunden in ein Geflecht aus Bundes- und Landesregionalplanung, aus nationalem und europäischen Umweltrecht und einer Vielzahl weiterer öffentlich-rechtlicher Anforderungen an die städtebauliche Planung. Das betrifft nicht nur die Ansiedlung großer Industrievorhaben, Windparks oder großflächigen Einzelhandel, sondern auch kleinerer Vorhaben zum Wohnen und Arbeiten. Das Umweltrecht spielt dabei eine kaum zu unterschätzende Rolle. Es befasst sich mit allen Aspekten, auf die eine solche Planung Auswirkung haben kann. Dazu zählen der Immissionsschutz und die Umweltverträglichkeit mit Bezug auf Natur, Wasser, Flora und Fauna.
Auch die nachgeordnete Genehmigungsebene wirft eine Vielzahl weiterer öffentlich-rechtlicher Fragestellungen auf. Ist das Vorhaben bauplanungs- und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig; entspricht es den kommunalen Planungsvorgaben, sind die Anforderungen an die Sicherheit in Bezug auf den Brandschutz, die Standsicherheit und die sonstigen technischen Baubestimmungen erfüllt?
Unsere auf das öffentliche Recht spezialisierten RechtsanwältInnen beraten Industrieunternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Vorhabenträger (Bauherren) und von Vorhaben berührte Dritte in allen Belangen des öffentlichen Bau-, Planungs- und Umweltrechts.