Neues zum Vergaberecht 02/2020

Neues zum Vergaberecht 02/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 2. Ausgabe 2020 unseres Informationsdienstes "Neues zum Vergaberecht". Nachdem wir die erste Ausgabe dieses Jahres aus aktuellem Anlass voll und ganz der Corona-Pandemie widmeten, möchten wir mit vorliegender Ausgabe wieder zu dem wie gewohnt breiten Ansatz zurückkehren und aktuelle, praxisrelevante Entscheidungen diskutieren. Denn wenngleich die Gefahr der sog. „zweiten Welle“ nach wie vor besteht, gehen die Beschaffungen – zudem unter höchstem zeitlichen und wirtschaftlichen Druck – weiter: Die Milliarden an Fördermitteln müssen im Markt platziert werden, was zu einem bereits jetzt spürbaren Anstieg der Verfahren führt. Gleichzeitig steigt die Bieterbeteiligung, denn die Öffentliche Hand erscheint in der Krise als solventerer und zuverlässigerer Partner, als mancher private Auftraggeber. Umso wichtiger sind daher vergaberechtssichere Verfahren, denn die Kehrseite des grundsätzlich zu begrüßenden höheren Interesse ist stets ein Anstieg von vergaberechtlichen Beanstandungen in Krisenzeiten.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und freuen uns über Ihre Anregungen, Rückfragen oder kritischen Anmerkungen. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.

Weiterführend möchten wir auf die neu erschienene Textsammlung Vergaberecht 2020 hinweisen. Diese können Sie direkt bei uns erwerben.

Die neue Ausgabe unseres LP-Magazins ist außerdem erschienen. Diesmal porträtieren wir den Standort Berlin. 

Mit den besten Grüßen aus Frankfurt
Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Fehlende Finanzierbarkeit für zu teures Angebot: Ausschreibung kann aufgehoben werden!

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Haftstrafe für Bürgermeister bei unwirtschaftlicher Direktvergabe?

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Angebot vorab per E-Mail: (K)ein Problem?

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Keine Akteneinsicht bei substanzlosem Vortrag

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