News | Newsletter | Neues zum Vergaberecht 01/2025
Meldungen
Stellungnahme des Bundesrates zum Vergabetransformationspaket
Der Bundesrat hat am 20.12.2024 den Entwurf des Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts beraten, der vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegt und von der Bundesregierung Ende November beschlossen wurde. Dieser Entwurf war gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes in den Bundesrat eingebracht worden.
Der Bundesrat hat festgestellt, dass „dringend gebotene Ergänzungsvorschläge“, die im Rahmen der Länderanhörung zu dem Gesetzesvorhaben gemacht wurden, keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Der Bundesrat bittet daher darum, ergänzende Regelungen aufzunehmen, welche die Beschaffung von Leistungen zur „Härtung der Cyber- und Informationssicherheit“ beschleunigen. Demgegenüber hat der Vorschlag des federführenden Wirtschaftsausschusses, bei der Vergabe von Leistungen für besondere Infrastrukturprojekte (insbesondere Brückenbauwerke) beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren vorzusehen sowie den Losgrundsatz auszusetzen, keine Mehrheit gefunden.
Eine Stellungnahme zum Entwurf eines Tariftreuegesetzes wurde nicht beschlossen.
Evaluation der EU-Vergaberichtlinien
Die Europäische Kommission hat am 13.12.2024 die öffentliche Konsultation der europäischen Vergaberichtlinien begonnen. Bis zum 07.03.2025 können über ein Konsultationsportal im Internet Stellungnahmen übermittelt werden.
Hintergrund ist, dass die Richtlinien über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU), über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und über Vergaben im Sektorenbereich (2014/25/EU) insbesondere durch die Berücksichtigung von Start-ups und Innovatoren aus der EU modernisiert werden sollen. Zudem soll öffentlichen Auftraggebern ermöglicht werden, in bestimmten strategischen Sektoren europäischen Produkten der Vorzug zu geben.
E-Rechnungen
Ab dem 01.01.2025 gilt die Pflicht zur Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland). Unter diesen Voraussetzungen sind auch die Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen möglich.
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