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Neues zum Vergaberecht 01/2025
Liebe Leserinnen und Leser,
vorliegend finden Sie die 1. Ausgabe 2025 unseres Newsletters „Neues zum Vergaberecht“.
Als neuer Herausgeber des Newsletters freue ich mich, Sie in Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der Kanzlei Leinemann & Partner Rechtsanwälte über neue Entwicklungen im Vergaberecht zu informieren und Ihnen ausgewählte Entscheidungen aus der Rechtsprechung vorzustellen. Hierbei wollen wir einen Fokus auf Entscheidungen legen, die besondere Auswirkungen auf die Vergabepraxis haben.
So geht es in der Entscheidung des OLG Rostock um die Auftraggebereigenschaft von kommunalen Wohnungsunternehmen, die angesichts der Defizite beim Wohnungsbau von großer Relevanz ist. Einen der Globalisierung gegenläufigen Trend zeichnet die Entscheidung des EuGH zum Nichtbestehen eines Anspruchs auf Gleichbehandlung von Unternehmen aus Drittstaaten gegenüber EU-Staatlern aus. Darüber hinaus befassen wir uns mit Ausschlussgründen und Besonderheiten bei der Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebots.
Unser Ziel ist es, den Newsletter „Neues zum Vergaberecht“ künftig vierteljährlich erscheinen zu lassen, um stets am „Puls der Zeit“ zu sein. Sollten Sie Fragen zu den besprochenen Entscheidungen haben, können Sie uns gern unter vergaberecht@leinemann-partner.de schreiben oder die jeweiligen Autoren ansprechen. Viele weitere Entscheidungen, Hinweise auf unsere Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre und alles Gute für das neue Jahr 2025!
Dr. Martin Büdenbender
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!