Neues zum Vergaberecht 01/2020

Neues zum Vergaberecht 01/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

mitten in der Vorbereitung der nächsten „regulären“ Ausgabe unseres Newsletters, wurden auch wir von der andauernden Corona-Pandemie und den hiermit verbundenen, drastischen Einschnitten, auch in die Welt der Vergabe, überholt. Spätestens seit den allgemeinen Kontaktverboten und den umfassenden, bislang noch freiwilligen Home-Office Lösungen in den verschiedensten Varianten, stehen die Telefone nicht mehr still:

Vergaben werden geradezu panisch „auf Eis“ gelegt oder gleich ganz aufgehoben. Bieter sorgen sich um abgegebene Angebote und hiermit möglicherweise einhergehende Verpflichtungen in ungewissen Zeiten. Gleichzeitig fragt sich die ganze Welt, wann der „Peak“ erreicht sein wird und es wie gewohnt weitergeht – wenn es denn überhaupt wie gewohnt weitergeht. Auch, wenn wir, wie die restliche Wirtschaftswelt, die grundlegende Gretchenfrage nach dem „Wann“ nicht beantworten können, haben wir uns entschlossen, zumindest zum Status Quo kurzfristig eine Sonderausgabe des Newsletters aufzulegen, um die bis hierher aufgetretenen, häufigsten Fragen zu beantworten.

Ausgehend von den derzeitigen, faktischen Gegebenheiten, haben wir die rechtlichen Möglichkeiten dahingehend beleuchtet, wie Vergabeverfahren zukünftig und auch kurzfristig ausgestaltet werden können und welche Varianten im Rahmen der Vertragsgestaltung zielführend erscheinen. Darüber hinaus beleuchtet Herr Prof. Dr. Leinemann in 34 Punkten übersichtlich die wesentlichen Chancen und Risiken der aktuellen Situation, während sich Herr Dr. Kirch in einem Schwerpunktbeitrag mit den vergaberechtlichen Chancen der Krise, insbesondere was die Beschaffung im Gesundheitswesen betrifft, beschäftigt.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und hoffen, dass unser Newsletter Ihnen ein Stück weit Kompass in diesen stürmischen Zeiten sein wird.

Über Ihre Anregungen, Rückfragen oder auch die Schilderung weiterer in Ihrer Praxis aufgetretenen Probleme freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de.


Mit den besten Grüßen aus Frankfurt
Jonas Deppenkemper

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Öffentliche Beschaffung unter der Corona-Krise

Prof. Dr. Ralf Leinemann

Öffentliche Beschaffung unter der Corona-Krise

 

Covid-19 – Sofortbeschaffungen im Gesundheitswesen

Dr. Thomas Kirch

Covid-19 – Sofortbeschaffungen im Gesundheitswesen

 

Praxistipps für Auftraggeber – Pragmatische Lösungsansätze für akute Fragestellungen

Praxistipps für Auftraggeber – Pragmatische Lösungsansätze für akute Fragestellungen