Neues zum Vergaberecht 01/2019

Neues zum Vergaberecht 01/2019

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie unseren neuen Newsletter zum Vergaberecht. Durch unsere große Anzahl von Mandanten, die speziell in vergaberechtlicher Hinsicht von uns beraten und unterstützt werden, wollen wir in Ergänzung zu unseren Newslettern zum Bau- und Immobilienrecht auch spezifisch zum Vergaberecht informieren. Zugleich unterstreichen wir damit unsere marktführende Position im Vergaberecht. Rund 30 im Vergaberecht erfahrene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unseres Hauses werden in Zukunft regelmäßig aktuelle Beiträge beisteuern.

Wir haben uns bemüht, eine für die Beratungspraxis relevante Auswahl an Entscheidungen zu treffen, die gerade bezüglich der konkreten Auswirkungen im Vergabeverfahren relevant sind. Das Ganze wird abgerundet durch Hinweise zu neuen Vorschriften, Gesetzgebungsverfahren und gegebenenfalls einen Blick in die Nachbarländer auf künftige Entwicklungen.

Über Anregungen und Rückfragen freuen wir uns. Schreiben Sie uns unter: vergaberecht@leinemann-partner.de. Die Redaktion des Newsletters hat Herr Rechtsanwalt Jonas Deppenkemper aus unserem Büro in Frankfurt am Main übernommen

Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre dieser ersten Ausgabe.

Ihr

Prof. Dr. Ralf Leinemann

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Der Auftraggeber ist nicht grundsätzlich verpflichtet, bereits mit Auftragsbekanntmachung den Vertragsentwurf bereit zu stellen.

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Öffentlicher Auftraggeber durch mehr als 50% staatliche Subventionierung

Dr. Oliver Homann

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„Outsourcing“ der Angebotsöffnung grundsätzlich zulässig!

Dr. Martin Büdenbender

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Zulässigkeit der Abgabe mehrerer Hauptangebote

Malte Offermann

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Qualifiziertes Personal muss erst zu Arbeitsbeginn vorhanden sein

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