Neues zum Immobilienrecht 01/22

Neues zum Immobilienrecht 01/22

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die neueste Ausgabe unseres Newsletters "Neues zum Immobilienrecht".

Der Newsletter enthält diesmal unter anderem eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Zweckentfremdungsrecht sowie eine BGH Entscheidung, in der sich das Gericht mit der Sonderrechtsfähigkeit einer auf einem Grundstück installierten Photovoltaikanlage befasst. Darüber hinaus beleuchtet der Newsletter eine weitere aktuelle BGH Entscheidung zur Anwendbarkeit von § 16 a Nachbargesetz des Landes Berlin. Außerdem stellen wir Ihnen die seit dem 12. Mai 2022 geltende Umwandlungsverordnung des Landes Hessen vor, samt aktueller Rechtsprechung zu § 250 BauGB.

An diesem Newsletter hat Herr Martin Rosenzweig, Referendar am KG Berlin, unterstützend mitgewirkt.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gern unter immobilienrecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile sowie Bücher zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Gerne möchten wir Sie noch auf künftige Veranstaltungen hinweisen:

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Gehört eine installierte Photovoltaikanlage zum Grundstück?

Michael Göger, LL.M.

Gehört eine installierte Photovoltaikanlage zum Grundstück?

 

Bundesverfassungsgericht: Ist das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vom Land Berlin mit dem Grundgesetz vereinbar?

Shushanik Röcker, LL.M.

Bundesverfassungsgericht: Ist das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vom Land Berlin mit dem Grundgesetz vereinbar?

 

Die Vorschrift des Berliner Nachbargesetzes über grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Arne Mafael

Die Vorschrift des Berliner Nachbargesetzes über grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten ist mit dem Grundgesetz vereinbar

 

Neu: Umwandlungsverordnung in Hessen!

Martin Grochowski

Neu: Umwandlungsverordnung in Hessen!