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Nutzungsvereinbarungen für Windenergieanlagen / ein Überblick

In der Entwicklung von Onshore-Windenergieanlagen ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Betreiber einer der wichtigsten Meilensteine.

Der Betrieb von Onshore-Windenergieanlagen erfolgt zumeist nicht durch die Eigentümer eines Grundstücks selbst. Oft stellen die Eigentümer ihre Grundstücke einer Windparkbetreibergesellschaft gegen ein Entgelt zur Verfügung. Um dieses Arrangement in einen vertraglichen Rahmen zu gießen, werden dann sogenannte „Nutzungsvereinbarungen“ zwischen Grundstückseigentümer und Anlagenbetreiber geschlossen. In diesen Nutzungsvereinbarungen werden die Weichen gestellt für den oft längjährigen Betrieb von Windenergieanlagen. Hier werden dann die Dauer der Nutzung, die Höhe der Vergütung, die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Parteien sowie die Bedingungen für den Betrieb der Anlage im Einzelnen festgelegt.

Da Windenergieanlagen immer eine erhebliche Investition darstellen, kommt der sorgfältigen Ausgestaltung der Nutzungsvereinbarung eine überragende Bedeutung zu. An erster Stelle steht dabei immer, dass die Windenergieanlagen wirksam, klar und transparent sind. Nur so können Streitigkeiten zwischen den Parteien bestmöglich vermieden werden. Und gerade dort, wo Fremdkapital eingebunden oder auch eingeworben werden soll, wird der Finanzierer sehen wollen, dass der Betrieb auf einer soliden Grundlage steht und der Betreiber alle Instrumente an der Hand hat, um mit der Anlage die Einnahmen zu generieren, die letztlich auch die Zahlung des Kapitaldienstes sicherstellen.

Aus juristischer Sicht ist dabei auch die Rechtsnatur eines solchen Nutzungsvereinbarung zu klären. Die lässt sich in der Praxis jedoch erstaunlich oft nicht so eindeutig zu bestimmen. In Betracht kommen hier vor allem Miet- oder Pachtverträge. Und je nachdem, um welchen Vertragstyp es sich handelt, können sich dann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Die Rechtsprechung jedenfalls ergibt kein einheitliches Bild. In unserem Artikel hier beleuchten wir diese Frage im Detail.

Auch die einzelnen Pflichten von Grundstückseigentümer und Betreiber bzw. Nutzer sind sorgfältig auszuformulieren. Deren Interessen stehen sich natürlich an vielen Stellen diametral gegenüber. Und um alles „unter einen Hut“ zu bringen, sind regelmäßig einige Verhandlungen zwischen den Parteien erforderlich, meist auch unter Einbeziehung einer anwaltlichen Unterstützung. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Pflichten von Grundstückseigentümer und Betreiber finden Sie hier und hier.

Geht man davon aus, dass es sich bei der Nutzungsvereinbarung um einen Miet- oder Pachtvertrag handelt, finden die Regelungen zur Schriftformerfordernissen Anwendung. Wird das Schriftformerfordernis nicht eingehalt, kann dies dazu führen, dass die in der Nutzungsvereinbarung geregelte Laufzeit des Vertrages nicht gilt und die Vereinbarung stattdessen vorzeitig kündbar ist. Dies hätte im Hinblick auf die ganz erheblichen Investitionen für den Betreiber gegebenenfalls sehr negative Folgen. Eine Darstellung der Rechtslage hierzu finden Sie hier.

 

Autor

Michael Göger, LL.M.

Michael Göger, LL.M.

Weitere Artikel dieser Ausgabe

  • Shushanik Röcker, LL.M.: Nutzungsvereinbarungen für Windenergieanlagen / Pflichten des Grundstückseigentümers

     

  • Arne Mafael: Nutzungsvereinbarungen für Windenergieanlagen / Miete oder Pacht? - Eine rechtliche Einordnung

     

  • Martin Grochowski: Nutzungsvereinbarungen für Windenergieanlagen / Pflichten des Betreibers