Neues zum Immobilienrecht 02/2020

Neues zum Immobilienrecht 02/2020

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die neueste Ausgabe unseres Newsletters "Neues zum Immobilienrecht".

Der Newsletter enthält diesmal unter anderem eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel sowie eine Zusammenfassung der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die am 1.12.2020 in Kraft tritt. Darüber hinaus beleuchtet der Newsletter weitere aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen zu Offenbarungspflichten bei Grundstückskaufverträgen, zur Kündigung von Mietverträgen bei Eigenbedarf und zur Nutzung eines Nachbargrundstücks für Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gern unter immobilienrecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Am 13.01.2021 findet ein Online-Seminar zum Thema "Nachträge und Bauzeit aus mangelhafter Ausschreibung - Ansprüche nach BGB-Bauvertragsrecht 2018 und VOB 2019" statt. Referenten sind Prof. Dr. Ralf Leinemann, Jochen Lüders und Jarl-Hendrik Kues.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckels ab

Michael Göger, LL.M.

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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – Was man jetzt wissen sollte

Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M., Notarin in Berlin

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Unsichtbare Mängel an einer Immobilie – Trägt der Immobilienverkäufer oder Käufer die Beweislast?

Shushanik Röcker, LL.M.

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Hammerschlags- und Leiterrecht: Recht ja, Duldung nur unter weiteren Voraussetzungen

Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M., Notarin in Berlin

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Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf

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