Neues zum Immobilienrecht 01/2017

Neues zum Immobilienrecht 01/2017

Liebe Leserinnen und Leser, 

vorliegend finden Sie die 1. Ausgabe 2017 unseres Newsletters "Neues zum Immobilienrecht". Wie gewohnt berichten wir über aktuelle Entwicklungen im Immobilienrecht  und stellen Ihnen ausgewählte Urteile und ihre Auswirkungen in der Praxis vor. 

Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, können Sie uns gern unter immobilienrecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de/veranstaltungen. 

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre!

Michael Göger, Ulrich Neumann und Stefan Hanke

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Grundstückskaufvertrag: Muss der Verkäufer über beseitigte Mängel informieren?

Michael Göger, LL.M.

Grundstückskaufvertrag: Muss der Verkäufer über beseitigte Mängel informieren?

 

Strengere Regeln für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

Strengere Regeln für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

 

Absicherung von Finanzierungskosten über den Kaufpreis hinaus durch Bestellung einer Sicherungsgrundschuld beim Grundstückserwerb von einer Gemeinde nach § 87 Abs. 1 Satz 3 GO NRW

Absicherung von Finanzierungskosten über den Kaufpreis hinaus durch Bestellung einer Sicherungsgrundschuld beim Grundstückserwerb von einer Gemeinde nach § 87 Abs. 1 Satz 3 GO NRW

 

BGH: Bereits eine geringfügige Änderung der Miethöhe stellt eine wesentliche Vertragsänderung dar und unterfällt dem Formzwang des § 550 S. 1 BGB.

BGH: Bereits eine geringfügige Änderung der Miethöhe stellt eine wesentliche Vertragsänderung dar und unterfällt dem Formzwang des § 550 S. 1 BGB.