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Neues zum Baurecht 2/2022
Liebe Leserinnen und Leser,
wir möchten Sie mit unserem Newsletter auf eine Entscheidung des BGH aufmerksam machen, mit der der BGH einem Bieter erneut einen Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns nach Aufhebung des Zuschlags versagt hat und damit seine bereits zum Ende 2020 eingeleitete Rechtsprechung fortführt. Zudem hat der BGH nunmehr die viel diskutierte Frage beantwortet, ob ein Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB) formularmäßig wirksam vereinbart werden kann.
Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund
Amneh Abu Saris
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!