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Neues zum Baurecht 04/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Ihnen spannende und praxisrelevante Entwicklungen aus der Rechtsprechung im Baurecht vorstellen.
Unser erster Fall führt uns zum Oberlandesgericht Düsseldorf, das sich mit der Frage befasst, wann ein Auftragnehmer die Kosten für die Beseitigung von Mangelfolgeschäden zu tragen hat. Besonders interessant ist dabei, wie das Gericht die Verantwortung des Auftraggebers beim Vertrauen auf Privatgutachten bewertet und welche Folgen es hat, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Schaden auf einfachere Weise hätte behoben werden können.
Im zweiten Fall, einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, geht es um die Rechte von Nachbarn bei genehmigten Bauvorhaben. Das OVG setzt klare Grenzen hinsichtlich des Einflusses der Nachbarn, insbesondere wenn es um die Einfügung eines Bauprojektes in die bestehende Bebauung geht. Das Rücksichtnahmegebot spielt hier eine entscheidende Rolle, wobei das Gericht klargestellt hat, dass nicht zwingend die „verträglichste“ Variante gewählt werden muss.
Abschließend werfen wir einen Blick auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, der sich mit der Rückforderung von Werklohnvorauszahlungen nach der Kündigung eines Bauvertrags beschäftigt. Hier wird geklärt, welche Anforderungen an den Vortrag des Auftraggebers gestellt werden, wenn er den bereits vorausgezahlten Werklohn zurückverlangen möchte, und wie sich die Darlegungslast des Auftragnehmers gestaltet, wenn es an einem Detailpreisverzeichnis mangelt.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen natürlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Amneh Abu Saris
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!