Neues zum Baurecht 04/2018

Neues zum Baurecht 04/2018

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 4. Ausgabe 2018 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". Wie gewohnt stellen wir Ihnen ausgewählte Urteile und ihre Auswirkungen in der Praxis vor. Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Wir möchten Sie an dieser Stelle noch auf zwei Veranstaltungen aufmerksam machen:

Wir wünschen eine spannende Lektüre! 

 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Bauleitender Architekt muss beauftrage Zusatzleistung bezahlen!

Dr. Amneh Abu Saris

Bauleitender Architekt muss beauftrage Zusatzleistung bezahlen!

 

Das Ende des Grundsatzes "guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis"?!

Das Ende des Grundsatzes "guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis"?!

 

OLG Hamm hält an Korbion‘scher Preisformel fest!

OLG Hamm hält an Korbion‘scher Preisformel fest!

 

Der Auftragnehmer muss die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht gesondert nachweisen.

Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M., Notarin in Berlin

Der Auftragnehmer muss die Abnahmefähigkeit der Leistung nicht gesondert nachweisen.

 

Sorgfaltspflichten des Tiefbauunternehmens

Sorgfaltspflichten des Tiefbauunternehmens

 

Der Sachverständige muss im Berufungsverfahren erneut angehört werden wenn das Berufungsgericht dessen Gutachten anders als die Vorinstanz würdigen will

Der Sachverständige muss im Berufungsverfahren erneut angehört werden wenn das Berufungsgericht dessen Gutachten anders als die Vorinstanz würdigen will

 

Verlängerung der Mängelgewährleistungsfrist durch einseitige Ergänzung des Auftraggebers im Abnahmeprotokoll

Hauke Meyhöfer

Verlängerung der Mängelgewährleistungsfrist durch einseitige Ergänzung des Auftraggebers im Abnahmeprotokoll

 

Die eigenmächtige Abweichung von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit führt stets zum Vorliegen eines Mangels

Die eigenmächtige Abweichung von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit führt stets zum Vorliegen eines Mangels

 

Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren auch ohne Abnahme und Schlussrechnungslegung!

Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren auch ohne Abnahme und Schlussrechnungslegung!

 

DIN-Normen sind nicht immer anerkannte Regeln der Technik!

DIN-Normen sind nicht immer anerkannte Regeln der Technik!