Neues zum Baurecht 03/2016

Neues zum Baurecht 03/2016

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 3. Ausgabe 2016 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". Wie gewohnt stellen wir Ihnen ausgewählte Urteile und ihre Auswirkungen in der Praxis vor. Sollten Sie hierzu weitergehende Fragen haben, können Sie uns gern unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website unter www.leinemann-partner.de/veranstaltungen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre! 

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Neues Vergaberecht – willkürliche Vertragskündigungen bei Nachträgen?

Prof. Dr. Ralf Leinemann

Neues Vergaberecht – willkürliche Vertragskündigungen bei Nachträgen?

 

Insolvenz des Auftragnehmers: Kündigung und Schadensersatz möglich!

Insolvenz des Auftragnehmers: Kündigung und Schadensersatz möglich!

 

Freie Kündigung des Bauvertrages – Auftragnehmer erhält auch Wagniszuschlag

Freie Kündigung des Bauvertrages – Auftragnehmer erhält auch Wagniszuschlag

 

Der Prüfstatiker handelt nicht (immer) hoheitlich, sondern unter Berücksichtigung des jeweiligen Landesrechts ggf. privatrechtlich

Der Prüfstatiker handelt nicht (immer) hoheitlich, sondern unter Berücksichtigung des jeweiligen Landesrechts ggf. privatrechtlich

 

AGB-Widrigkeit des Aufrechnungsausschlusses

AGB-Widrigkeit des Aufrechnungsausschlusses

 

Zugang und Rechtzeitigkeit eines Telefaxes

Dr. Thomas Hildebrandt

Zugang und Rechtzeitigkeit eines Telefaxes

 

Haftung des Architekten wegen Baukostenüberschreitung scheidet aus, wenn keine Kostengrenze als Beschaffenheit vereinbart wurde

Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.

Haftung des Architekten wegen Baukostenüberschreitung scheidet aus, wenn keine Kostengrenze als Beschaffenheit vereinbart wurde

 

Der funktionale Mangelbegriff und die Vorunternehmerleistung – OLG Hamm auf Abwegen

Der funktionale Mangelbegriff und die Vorunternehmerleistung – OLG Hamm auf Abwegen

 

Überprüfungs- und Koordinierungspflicht der Bauträger auch bei „echten Sonderwunschverträgen“!

Überprüfungs- und Koordinierungspflicht der Bauträger auch bei „echten Sonderwunschverträgen“!