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Neues zum Baurecht 03/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen in diesem Newsletter eine Auswahl interessanter Entscheidungen vorstellen zu können, die sowohl aus dem privaten Baurecht als auch aus dem Bereich des öffentlichen Rechts stammen.
Das OLG Celle befasste sich damit, ob bei der Erstellung eines Reitplatzes die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind - und ob die Mangelfreiheit jenes Reitplatzes der gerichtliche Sachverständige oder eine Richterin mit 41 Jahren Reiterfahrung besser beurteilen könne.
An einem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen zeigt sich, dass für die äußerst praxisrelevante Abgrenzung zwischen unbeplantem Innenbereich und dem Außenbereich stets die Umstände des Einzelfalles entscheidend sind.
Schließlich urteilte jüngst der BGH: Ist vereinbart, dass die Wohnungseigentümer einer Mehrhausanlage so gestellt sind wie Alleineigentümer und ist Ihnen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gestattet, so begründet im Zweifel nicht jeder Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Norm einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB. Die Norm muss vielmehr drittschützend sein.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen natürlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Amneh Abu Saris
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!