Neues zum Baurecht 03/2021

Neues zum Baurecht 03/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

vorliegend finden Sie die 3. Ausgabe 2021 unseres Informationsdienstes "Neues zum Baurecht". 

Mit unserem Sommernewsletter möchten wir Ihnen spannende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Unverhältnismäßigkeit einer Mängelbeseitigung, der Überwachungspflicht von überwachenden Fachplanern und irreführender Werbung eines Bauunternehmens vorstellen.

Wir möchten Sie außerdem auf zwei Veranstaltungen hinweisen:

Das (kleine) 1x1 der VOB/B - Rechtliches Handwerkszeug für die tägliche Baupraxis

10. Berliner Brandschutztreff

Weitere Veranstaltungen können Sie unserem Seminarangebot entnehmen.

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie uns gerne unter baurecht(at)leinemann-partner.de schreiben oder Ihren persönlichen Berater ansprechen. Viele weitere Urteile, Bücher, Seminare und Veranstaltungen zum Thema finden Sie auch auf unserer Website.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

Keine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bei grob fahrlässigen Einbau des falschen Materials

Dr. Amneh Abu Saris

Keine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bei grob fahrlässigen Einbau des falschen Materials

 

Wer überwacht den überwachenden Fachplaner?

Kai Linnemannstöns

Wer überwacht den überwachenden Fachplaner?

 

Irreführende Werbung: Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht erlaubt, wenn mit der Leistung durch den eigenen Familienbetrieb geworben wird. Der Ehemann ist nicht notwendig Teil der eigenen Familie.

Irreführende Werbung: Der Einsatz von Nachunternehmern ist nicht erlaubt, wenn mit der Leistung durch den eigenen Familienbetrieb geworben wird. Der Ehemann ist nicht notwendig Teil der eigenen Familie.