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Neues zum Baurecht 02/2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen in diesem Newsletter eine Auswahl interessanter Entscheidungen vorstellen zu können, die sowohl aus dem privaten Baurecht als auch aus dem Bereich des öffentlichen Rechts stammen. Besonders hervorzuheben ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, das eine bedeutende Änderung für Einheitspreisverträge betrifft: Die Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in Höhe von 5 % der Auftragssumme. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf die Gestaltung solcher Verträge und kann weitreichende Auswirkungen auf die Vertragspraxis haben. Des Weiteren präsentieren wir Ihnen Entwicklungen aus dem Privaten Baurecht, insbesondere im Hinblick auf Sicherheiten des Auftraggebers und das angemessene Verhalten nach der Zurückweisung von Bedenken. Diese Themen gewinnen zunehmend an Bedeutung und wir möchten Ihnen die relevanten Entscheidungen nicht vorenthalten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer interessanten Entscheidung im Bereich des öffentlichen Rechts, die sich mit der Abgrenzung von Haupt- und Nebengebäuden auseinandersetzt. Diese Entscheidung hat das Potenzial, die Praxis in diesem Bereich maßgeblich zu beeinflussen und ist daher von großem Interesse.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen natürlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Amneh Abu Saris
Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!