Neues zum Baurecht 02/2024

Neues zum Baurecht 02/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen in diesem Newsletter eine Auswahl interessanter Entscheidungen vorstellen zu können, die sowohl aus dem privaten Baurecht als auch aus dem Bereich des öffentlichen Rechts stammen. Besonders hervorzuheben ist das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs, das eine bedeutende Änderung für Einheitspreisverträge betrifft: Die Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in Höhe von 5 % der Auftragssumme. Diese Entscheidung wirft ein neues Licht auf die Gestaltung solcher Verträge und kann weitreichende Auswirkungen auf die Vertragspraxis haben. Des Weiteren präsentieren wir Ihnen Entwicklungen aus dem Privaten Baurecht, insbesondere im Hinblick auf Sicherheiten des Auftraggebers und das angemessene Verhalten nach der Zurückweisung von Bedenken. Diese Themen gewinnen zunehmend an Bedeutung und wir möchten Ihnen die relevanten Entscheidungen nicht vorenthalten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einer interessanten Entscheidung im Bereich des öffentlichen Rechts, die sich mit der Abgrenzung von Haupt- und Nebengebäuden auseinandersetzt. Diese Entscheidung hat das Potenzial, die Praxis in diesem Bereich maßgeblich zu beeinflussen und ist daher von großem Interesse.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen natürlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Amneh Abu Saris

Eine Druckversion der aktuellen Ausgabe finden Sie hier!

§ 650 f BGB gibt dem Unternehmer Sicherheit

Eva Hildebrandt-Bouchon, M.A.

§ 650 f BGB gibt dem Unternehmer Sicherheit

 

Vertragsstrafenklausel i.H.v. 5 % der Auftragssumme im Einheitspreisvertrag unwirksam

Rasmus Gersch

Vertragsstrafenklausel i.H.v. 5 % der Auftragssumme im Einheitspreisvertrag unwirksam

 

Kein Leistungsverweigerungsrecht nach zurückgewiesener Bedenkenanzeige

Yannic Linnemann

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Eine Verbindungstür macht den Anbau noch nicht zu einem Teil des Hauptgebäudes

Niklas Koschwitz

Eine Verbindungstür macht den Anbau noch nicht zu einem Teil des Hauptgebäudes