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01.09.2024 VergabeNews mit Schwerpunktbeitrag zu Corporate Sustainability Due Diligence Directive erschienen

Die September-Ausgabe der VergabeNews ist im Reguvis Verlag erschienen. Niko Mertel und Dr. Eva-D. Leinemann beleuchten in ihrem Schwerpunktbeitrag die Auswirkungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive auf die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Außerdem haben Simon Gesing, Annett Hartwecker, Christine Jehnen, Anne Müller und Moritz Schmidt folgende Urteile und Beschlüsse aus der aktuellen Rechtsprechung besprochen:

Die VK Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 29.9.2023 (VK-SH 11/23) bestimmt, dass bei der Preisaufklärung bloß oberflächliche Begründungen oder die unkritische Übernahme von Erklärungen des Bieters für die Annahme einer ordnungsgemäßen Preisprüfung nicht genügen.

Der VGH Bayern hat durch Urteil vom 21.6.2024, Az. 5 BV 22.1295, festgestellt, dass der Schutz der Vertraulichkeit der Dokumente über die Wertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht gegenüber dem Unternehmen gilt, dass das betreffende Angebot abgegeben hat, soweit die Dokumentation keine Rückschlüsse auf die Inhalte der Angebote Dritter zulässt.

Mit der Frage der richtigen und rechtzeitigen Rüge befasst sich die VK Rheinland in ihrem  Beschluss vom 23.7.2024, VK 28/24.

Aus der Formulierung von § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV, wonach auch „fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen“ korrigiert werden können, kann nicht geschlossen werden, dass das Nachreichen inhaltlich nachgebesserter Unterlagen möglich und der öffentliche Auftraggeber zu einer Nachforderung vor Ausschluss des Angebots oder Teilnahmeantrags verpflichtet ist. So entscheidet die Vergabekammer des Bundes in dem Beschluss vom 21.6.2024 – VK 1-48/24.

Den Newsflash haben dieses Mal Anne Müller und Simon Gesing für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre!


Simon Gesing, M.A.
Annett Hartwecker
Dr. Eva-D. Leinemann, LL.M., Notarin in Berlin
Anne Müller
Moritz Schmidt


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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