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14.08.2024 Praxisanmerkung zur Architektenpflicht in der aktuellen NZBau

In der aktuellen Ausgabe der „Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht“ (NZBau) hat unser Kollege Yannic Linnemann eine Praxisanmerkung zum Urteil des OLG Celle vom 7.2.2024 (Az.: 14 U 12/23) veröffentlicht.

Wer also etwas zur Architektenpflicht zur Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung lesen möchte und dazu, worauf Architekten achten sollten, wenn es um die mögliche Durchsetzung von Maximalvorstellungen des Auftraggebers geht, dem empfehlen wir die Lektüre des Artikels.


Yannic Linnemann


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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