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06.11.2023 NJW Spezial zum Thema

Mithilfe des Präqualifizierungsverzeichnisses soll die Erbringung der Eignungsnachwiese für UnternehmerInnen bei Bauvergaben erleichtert werden. Wichtig ist jedoch, dass die sich aus § 6b EU VOB/A ergebende Möglichkeit der Präqualifikation von BieterInnen und auch von AuftraggeberInnen richtig angewendet wird.

Im aktuellen Beitrag der NJW Spezial Heft 22/2023 des Verlag C.H.BECK oHG nimmt unsere Kollegin Anne Müller die Entscheidung unter die Lupe und zeigt deren Vorteile und Tücken auf.

Marc Steffen hat darüber hinaus wieder die aktuelle Rechtsprechung im Baurecht besprochen. 

Zum NJW-Spezial auf beck-online

 


Anne Müller
Dr. Marc Steffen


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
MAIL presse@leinemann-partner.de

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