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21.02.2025 Rechtliche Einordnung der Mehrkostenanzeige nach § 2 VI VOB/B

In der aktuellen Ausgabe der NJW Spezial (Heft 4/2025) beleuchtet Dr. Marc Steffen die rechtliche Einordnung der Mehrkostenanzeige nach § 2 VI VOB/B. Sebastian Jakobi, LL.M. analysiert drei zentrale Entscheidungen der aktuellen Rechtsprechung.
 

Mehrkostenanzeige nach § 2 VI VOB/B – Anspruchsvoraussetzung oder Nebenpflicht?

Dr. Marc Steffen setzt sich mit der verbreiteten Auffassung auseinander, dass die Ankündigung nach § 2 VI Nr. 1 S. 2 VOB/B eine echte Anspruchsvoraussetzung für eine Mehrvergütung darstelle. Er argumentiert, dass es sich hierbei lediglich um eine Nebenpflicht im Rahmen der allgemeinen Kooperationspflicht handelt – eine Sichtweise, die der BGH in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht eindeutig klargestellt hat.

Aktuelle Rechtsprechung

Sebastian Jakobi, LL.M. analysiert drei wichtige Urteile, die für die baurechtliche Praxis von hoher Relevanz sind:

    • Kündigungsvergütung setzt positiven Saldo voraus
      Eine Teilklage ist nur zulässig, wenn ein positiver Schlussrechnungssaldo ermittelt wurde. Einzelne Rechnungspositionen sind nicht separat einklagbar.
    • Bauhandwerkersicherung – Muss die Höhe beziffert werden?
      Grundsätzlich ja. Allerdings kann ein Verlangen auch ohne konkrete Betragsangabe wirksam sein, wenn die Höhe bestimmbar ist.
    • Leistung muss nicht nur funktionsfähig sein, sondern auch bleiben
      Der Auftragnehmer haftet nicht nur für die Funktionsfähigkeit seiner Leistung bei Abnahme, sondern auch dafür, dass diese erhalten bleibt. Ist eine regelmäßige Wartung erforderlich, aber aufgrund der Konzeption der Leistung unmöglich, liegt ein Mangel vor.

Die vollständigen Beiträge sind in der aktuellen Ausgabe der NJW Spezial 4/2025 nachzulesen.


Sebastian Jakobi, LL.M.
Dr. Marc Steffen


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
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