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05.10.2023 Neues zum Vergaberecht 02/2023
Unser aktueller Newsletter aus dem Vergaberecht befasst sich unter anderem mit der gerade für den Bau- und IT-Bereich relevanten Frage, ob und inwieweit ein Auftraggeber die zu verwendenden „elektronischen Mittel“ konkretisieren bzw. vorgeben darf.
Außerdem wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kommunikationsanforderungen im Vergabeverfahren sowie ein Beschluss der Vergabekammer des Bundes zu dem Konflikt zwischen Referenzanforderungen und Mandatsgeheimnissen besprochen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre unseres Newsletters.
Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.
Kontakt
Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
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