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01.08.2024 VergabeNews mit Schewerpunktbeitrag zur Kalkulationsfreiheit erschienen
Ist ein Angebot im Rahmen unternehmerischer Freiheit scharf kalkuliert oder ist es unauskömmlich und bietet keine Gewähr für sorgsame Ausführung und Gewährleistung?
Im Schwerpunktbeitrag der aktuellen Ausgabe der Vergabe News geben unsere Kollegen Simon Gesing und Thomas Kirch einen Überblick über die Handhabung des Grundsatzes der Kalkulationsfreiheit im Vergabeverfahren.
Außerdem werden folgende Entscheidungen vorgestellt:
Das OLG Düsseldorf ordnet im Beschluss vom 13.5.2024, Az. Verg 33/23 ein, wie weit die Beteiligung eines Projektanten als Bieter im späteren Wettbewerb zulässig ist. Der entschiedene Fall zeigt, dass es jedenfalls schwierig wird, für die „Durchdringung des Projektinhaltes/Nennung eigener Lösungsansätze“ diskriminierungsfrei einen Bieter mit maximalen Wertungspunkten zu versehen, der zuvor bei der Vorbereitung der Ausschreibung für den AG bereits Projektkonzepte erstellt hatte.
Außerdem wird die Entscheidung des BGH, Az. VII ZR 42/22, wonach eine Vertragsstrafenklausel stets unwirksam ist, wenn ihre Obergrenze als Prozentsatz der Auftragssumme formuliert ist, besprochen.
Die Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 26.2.2024 (Az. VK 2-11/24) entschieden, dass bei der Begründung einer Gesamtvergabe auf die Besonderheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens abgestellt werden muss und Auftraggeber lediglich Interessen der Allgemeinheit und nicht verwaltungsinterne Eigeninteressen anführen dürfen.
Die Vergabekammer Berlin musste (Beschl. v. 3.3.2023, Az. VK B 1-42/21) sich vorliegend mit der Frage befassen, ob eine mögliche – nicht eindeutig bewiesene – Patentverletzung zum Ausschluss eines Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen kann.
Den Newsflash haben dieses Mal Moritz Schmidt und Annett Hartwecker erstellt.
Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre!
Simon Gesing, M.A.
Annett Hartwecker
Dr. Thomas Kirch
Moritz Schmidt
Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.
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