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03.02.2025 Aktuelle Ausgabe der NJW-Spezial: Wichtige Entscheidungen im Baurecht

In der aktuellen Ausgabe der NJW-Spezial (Heft 3/2025) analysieren Dr. Marc Steffen, Sebastian Jakobi, Vera Jeken, Nina Sommerfeld und Martin Olbricht bedeutende Urteile mit praxisrelevanten Auswirkungen. Besonders hervorzuheben sind zwei Entscheidungen:

BGH zur Verjährung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherheit (§ 650f BGB)
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21.11.2024 – VII ZR 245/23) stellt klar, dass die Verjährung des Anspruchs taggenau mit Zugang des Aufforderungsschreibens beginnt und nicht erst mit dem Jahresende. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Fristberechnung und erfordert eine besonders sorgfältige Handhabung in der Praxis. Auftraggeber sollten zudem gut überlegen, wann sie eine Bauhandwerkersicherheit tatsächlich verlangen.

EuGH zur Umsatzsteuerpflicht bei gekündigten Werkverträgen
Mit seinem Urteil vom 28.11.2024 (C-622/23) widerspricht der Europäische Gerichtshof der bisherigen Rechtsprechung des BGH: Auch für nicht erbrachte Leistungen muss bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags Umsatzsteuer gezahlt werden. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Bauverträge haben.

Die vollständige Analyse dieser und weiterer Urteile finden Sie in der aktuellen Ausgabe der NJW-Spezial.


Sebastian Jakobi, LL.M.
Nina Sommerfeld
Dr. Marc Steffen


Leinemann Partner gehört zu den führenden Kanzleien für Baurecht, Immobilienrecht und Vergaberecht in Deutschland. Seit der Gründung am 1.1.2000 hat sich die Kanzlei zu einem der Marktführer in diesem Bereich entwickelt und ist deutschlandweit beratend tätig. Die Sozietät hat einen weithin sichtbaren Schwerpunkt bei Infrastruktur-Großprojekten, wie dem Neu- und Ausbau zahlreicher Autobahnen, Bahnstrecken und Wasserstraßen ebenso wie Industrie-, Kraftwerks- und Anlagenbau, Flughäfen, Shopping-Center und von Stadtentwicklungsprojekten. Bekannteste Mandate sind u. a. der Bau des Fehmarnbelt-Tunnels und mehrerer LNG-Terminals, die Batteriefabrik von Volkswagen in Salzgitter, der Neubau der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen, der Prozess um die ÖPP-Autobahnstrecke der A 1 Hamburg-Bremen und die Anbindung der Offshore-Stromerzeugung auf See über neue Hochspannungstrassen.

Kontakt

Caroline Scheller
Managerin Marketing, PR & Business Development
Tel. 030 – 20 64 19 -0
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