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Gestaltung von Ausschreibungen
Die Frage, wie Vergabeunterlagen zu gestalten sind und welchem Konzept eine Ausschreibung folgen soll, bewegt öffentliche Auftraggeber wie kaum eine andere. Wer hier grobe Fehler macht, gefährdet evtl. sogar die zugesagten öffentlichen (Förder-)Mittel, wenn bei nachträglicher Überprüfung durch einen Rechnungshof Verfahrensmängel festgestellt werden. Öffentliche Aufträge müssen regelkonform ausgeschrieben und vergeben werden. Das stellen Leinemann Partner mit einer kompetenten juristischen Begleitung sicher, gerade dort, wo eine Vergabestelle nicht genügen eigene MitarbeiterInnen hat.
Leinemann Partner Rechtsanwälte können zum Beispiel folgende Leistungen übernehmen:
- Markterkundung
- Konzipierung des Verfahrens
- Erstellung der Vergabeunterlagen und der Bekanntmachung
- Durchführung der kompletten e-Vergabe
- Management von Bieterfragen
- Durchführung der Angebotsöffnung und formelle Angebotsprüfung
- Vertragsgestaltung, Verhandlungen im Verhandlungsverfahren
- Beantwortung von Vergaberügen nach § 160 Abs. 3 GWB
- Erstellung der Vergabedokumentation
- Begleitung von Zuschlag und Vertragsschluss
Leinemann Partner übernehmen die Begleitung in sämtlichen Verfahrensarten und bieten ein maßgeschneidertes Konzept für alle Leistungen an.
Vergabenachprüfungsverfahren