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Sie beschaffen -
wir beraten

Wir begleiten deutschlandweit große
Vergabeverfahren für Auftraggeber
und Bieter

Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber beschaffen durch förmliche Vergabeverfahren, bei denen auf EU-, nationaler und föderaler Ebene jeweils eine Vielzahl an Vorschriften zum Tragen kommen. Bauleistungen werden nach VOB/A ausgeschrieben, alle anderen Leistungen nach VgV. In einzelnen Bereichen gibt es Sonderregelungen, so bei Sektorenauftraggebern die SektVO und im Bereich Verteidigung und Sicherheit die VSVgV, für Konzessionen die KonzVgV.

Zu unterscheiden sind EU-weite Vergabeverfahren für größere Aufträge und rein national auszuschreiben Beschaffungen. Im letzteren Bereich gelten der 1. Abschnitt der VOB/A bei Bauleistungen sowie die UVgO für allen anderen Leistungen. Wer öffentliche Fördermittel einsetzt, bekommt auch als privates Unternehmen in der Regel vergaberechtliche Auflagen, die für eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu berücksichtigen sind. Und dann gibt es noch einzelne Landesvergabegesetze, die für jedes Bundesland gewisse Abweichungen enthalten und gerne auch landesspezifische Mindestlöhne festsetzen, die vom bundeseinheitlichen Mindestlohn abweichen.

Angesichts der Vorschriftenvielfalt überrascht es nicht, dass viele Auftraggeber und Bieter anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Vergabeverfahren bzw. bei der Teilnahme an entsprechenden Vergabeverfahren nachfragen.

Leinemann Partner Rechtsanwälte sind im Vergaberecht eines der größten und erfahrensten Teams auf dem deutschen Markt und verfügen über eine große Anzahl an FachanwältInnen im Vergaberecht, die in ganzer Breite des Vergaberechts beraten.

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