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Baubegleitende, präventive Rechtsberatung
AnwältInnen im Baurecht müssen nicht nur juristisch gut ausgebildet sein, auch Technik und Zusammenhänge müssen verstanden werden. Diese nirgends mehr als im Bauwesen gefragte Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit zeigt sich in einer verständigen Kommunikation und im rechtssicheren Umgang mit Ingenieuren, Architekten, Behörden, Kaufleuten, Lieferanten und Finanzierungsexperten. Wir kennen die Situation aller Baubeteiligten aus langjähriger Praxis und haben die dafür typischen Rechtsfragen schon vielfältig geprüft, dazu beraten und darüber prozessiert. Wir verstehen die Probleme unserer MandantInnen und kennen die Wege zur Lösung.
Die Beratung durch Leinemann Partner Rechtsanwälte geht dabei über rein baurechtliche Fragestellungen hinaus. Typische Problemkreise einer Baumaßnahme werden von uns kompetent vom Vertrag bis zum Nachtrag begleitet: Verträge zwischen Arbeitsgemeinschaften und Projektträgern, Grundstücksverträge, Investitions- und Erschließungsvereinbarungen, Management-Verträge oder Architekten- und Ingenieurverträge. Darüber hinaus beraten wir bei benachbarten Fragestellungen wie dem Bauplanungs-/ Bauordnungsrecht und dem Umweltrecht (Baulärm, Nachbarrecht, Bodenschutz).
Wir prägen mit unseren Erfahrungen auch die Fachliteratur zum VOB/B-Vertrag sowie dem BGB-Bauvertragsrecht durch den „Leinemann“, einem Kommentar zur VOB/B der bereits in der 7. Auflage erschienen ist, sowie den Leinemann/Kues herausgegebenen Kommentar zum dem erst seit 01.01.2018 geltenden BGB-Bauvertragsrecht und die diverseren Fachaufsätze von AnwältInnen von Leinemann Partner Rechtsanwälte die jedes Jahr veröffentlich werden.
Für die Honorierung unserer Tätigkeit bieten wir neben der klassischen Vergütung auf Stundenhonorarbasis auch in passenden Konstellationen individuelle Budgetierungs- und Pauschalierungsmodelle an. Anwaltliche Beratung soll sich für MandantInnen lohnen. Wir sind überzeugt, dass MandantInnen nur dann zufrieden sein werden, wenn unsere Einschaltung sich im Ergebnis für diese auszahlt.
Prozessführung & Schlichtung