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Mit reiner Konfektionsjuristerei kommt man oft nicht mehr weiter – Interview mit Dr. Till Fischer

Sie haben sich Leinemann Partner im März 2024 angeschlossen. Was waren Ihre Beweggründe sich für diese Kanzlei zu entscheiden?

Vorausgegangen war zunächst eine mehrjährige Überlegungs- und Sondierungsphase, wie ich meine bisherige Tätigkeit als spezialisierter Fach- und Einzelanwalt am besten organisieren kann. Besonders im Bereich der industriellen Betreiberpflichten, gerade auch, was Brandschutz und Sicherheit im Kontext von entsprechenden Sonderbauten angeht, ist es wichtig, ein größeres Team im Rücken zu haben. Gerade bei komplexen, industriell-geprägten Sachverhalten habe ich bei Leinemann die Möglichkeit, spezialisierte Arbeitsgruppen mit allen erforderlichen Expertisen zu bilden, um so zu gewährleisten, dass am Ende ein optimales Ergebnis dabei herauskommt. Dass diese Expertise und Arbeitsweise bei Leinemann Partner vorhanden ist, wusste ich schon durch frühere gemeinsame Beratungsmandate. Das fachlich versierte Team in flexibler Zusammensetzung war schon lange ein großer Wunsch von mir, der jetzt realisiert werden konnte. Damit meine ich vor allem auch den Anspruch, interdisziplinäre Denk- und Lösungsansätze über den Bereich der reinen baurechtlichen Dogmatik hinaus einzubeziehen. Gerade im Industriebereich gehört das meines Erachtens inzwischen fest dazu. Mit reiner »Konfektionsjuristerei« – also einer strengen Unterteilung in privates und öffentliches Baurecht – kommt man oft nicht mehr weiter. Das gilt erst recht bei meiner Spezialität, den Querschnitts-Sachverhalten aus den Bereichen Brandschutz, Sicherheit und Betreiberpflichten. Dieser pragmatische und zugleich hochprofessionelle Blick über den juristisch-dogmatischen Tellerrand, den ich bei Leinemann vorgefunden habe, hat mich sehr angesprochen.

Wie ist es Ihnen in den ersten Monaten ergangen?

Zum Glück hat sich mein Eindruck bewahrheitet: Wir konnten »aus dem Stand heraus« mehrere umfangreiche Beratungsmandate erfolgreich und schnell durchführen. Auch auf der menschlichen Seite passt es perfekt: Was die betrifft, freue ich mich vor allem über die Bodenständigkeit und Herzlichkeit der Kolleginnen und Kollegen.

Zum 1.1.2025 haben Sie zudem die Standortleitung in Frankfurt am Main übernommen…

Mit der Eröffnung des neuen Büros ist es uns nach kurzer Unterbrechung gelungen, wieder in die Rhein-Main-Region zurückkehren. Wir können unseren zahlreichen Mandanten nun auch vor Ort wieder unser volles Leistungsspektrum anbieten und planen den Standort sukzessive auszubauen. Ich freue mich sehr auf diese neue Herausforderung!

Sie beraten Unternehmen in den Bereichen Brandschutzrecht und Betreiberpflichten. Was genau kann man sich unter dieser Expertise vorstellen?

Ich glaube, der wichtigste und eingängigste Punkt ist, dass die Betrachtung und Beratung vom komplexen Sachverhalt in die Richtung der jeweils relevanten Rechtsgebiete gehen muss – und nicht umgekehrt. Im Kontext des Brandschutzes ist dabei vor allem eine große Portion eigenes technisches Verständnis wichtig, um so die Zusammenhänge zu den oftmals verwobenen rechtlichen Problemen zu erkennen und in dem Vorschriftendickicht Lösungsansätze zu finden. Einen komplizierten industriellen Brandschutzfall löst man in aller Regel nun mal nicht allein mit rein dogmatischen Rechtskenntnissen. Ich für meine Person versuche meistens, zunächst eine technische Betrachtung des Sachverhalts anzulegen, um dann die Schnittstelle zu den rechtlichen Möglichkeiten, vor allem der Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit zu identifizieren. Aber bitte nicht missverstehen: Am Ende muss die ingenieurtechnische Lösung genehmigungsfähig sein, gerade auch bei Umbauten im Altbestand von Industriehallen und Produktion. Manches kann aber durch geringe Modifikationen in den baulichen wie den rechtlichen Bestand quasi maßgeschneidert eingepasst werden. 

Für wen ist diese Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Baurecht, Arbeitsschutzrecht, Umweltrecht etc. interessant?

Die Spanne reicht von Industriebetrieben aller Art und Größe über Betreiber öffentlicher Gebäude und Infrastruktur bis hin zu Immobilieneigentümern – überall, wo es bau- oder flächenbezogen um die Sicherheit und den Schutz von Personen und großen Sachwerten geht. Das fängt an bei der Maschinenbaufabrik und geht bis hin zu Krankenhäusern, Flughäfen oder
Hotels. Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Behörden sind auch zunehmend interessiert. Ein spannendes, neues Tätigkeitsfeld sind zuletzt auch veranstaltungsbezogene Betreiber- und Organisationspflichten anlässlich von Großveranstaltungen geworden, wo wir beraten. Unser Team konnte sich außerdem jüngst darüber freuen, den Zuschlag für ein sehr interessantes Forschungsvorhaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu erhalten. 

Sie haben als einziger Rechtsanwalt in Deutschland neben Ihrem Fachanwaltstitel außerdem den Titel »Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz« erworben. Was möchten Sie durch diese zusätzliche Qualifikation erreichen?

Dabei ging es mir ausschließlich um ein besseres Verständnis für technische Zusammenhänge. Ich möchte möglichst gut mitreden und mitdenken können, vor allem, wenn es um interdisziplinäre Lösungsansätze und Lösungsmöglichkeiten geht. Ich selbst schule seit über zwanzig Jahren Fachplaner für Brandschutz – durchweg Sachverständige aus dem technischen Bereich – im Brandschutzrecht für verschiedene Kammern und Lehranstalten. Da kam mir vor ungefähr drei Jahren der Gedanke, selbst die vollständige Ausbildung zum »Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz« zu absolvieren. Den Abschluss habe ich dann Ende März erhalten. Offen gestanden, bin ich in der Ausbildung mehrfach wirklich ins Schwitzen gekommen, sodass die Freude über die bestandene Prüfung am Ende sehr groß war.